Mitgliederversammlung am 23.06.2022

Haus & Grund-Mitgliederversammlung 2022

Am 23.06.2022 konnte im Sitzungssaal des Landratsamtes Landsberg am Lech nach corona-bedingter Pause endlich wieder einmal eine Mitgliederversammlung des Haus- und Grundbesitzervereins Landsberg und Umgebung e.V. stattfinden. Trotz des guten Wetters und der hohen Temperaturen war die Veranstaltung mit über 160 Anwesenden gut besucht.

Nach Begrüßung der stellvertretenden Landrätin Frau Margit Horner-Spindler, berichtete Vorstand Dr. Kappes über die Vereinsarbeit der Jahre 2019 bis 2021. Trotz der Pandemie und der damit verbundenen Lockdowns, konnte die Beratung der Mitglieder durchgehend aufrecht erhalten werden: Statt persönlicher Beratungen, wurde häufig per Telefon, kombiniert mit Austausch von Unterlagen per E-Mail beraten. Der Vorstand brachte sich in aktuelle politische und rechtliche Fragen ein, erstellte Pressemitteilungen und Schreiben an politische Mandatsträger. Zuletzt vertrat Dr. Kappes die bayerischen Haus- und Grundbesitzer im Mai 2022 beim Zentralverbandstag in Leipzig, an dem u.a. auch die neue Bundesbauministerin Klara Geywitz teilnahm.

Margit Horner-Spindler, stellvertretende Landrätin des Landkreises Landsberg am Lech bei Ihrem Grußwort

Die Zahl der Mitglieder durchbrach im Jahr 2021 erstmals die Zahl von 2.000, in ganz Deutschland sind über 910.000 Menschen Mitglieder in Haus & Grund Vereinen, die damit die mit Abstand größte Vereinigung „rund um den privaten Immobilienbesitz“ darstellt.

Im Anschluss daran erläuterte der Kassenwart Martin Simon seine Kassenberichte. Die Zahlen der vergangenen Vereinsjahre wurden von Herrn Paul Wißmiller ohne jede Beanstandung überprüft, die finanzielle Situation des Vereins ist solide. Allerdings ergaben sich wegen der von allen Seiten steigenden Kosten einerseits und den seit 10 Jahren unveränderten Mitgliedsbeiträgen anderseits Verluste, die aus den Rücklagen ausgeglichen werden mussten. Die anwesenden Mitglieder entlasteten einstimmig Vorstandschaft und Kassenprüfer.

Aufgrund der Gegebenheiten mussten die Beiträge mit Wirkung ab 2023 um die Steigerung der Lebenshaltungskosten anpasst werden, der Standardbeitrag beträgt danach 55 € / Jahr und liegt immer noch unterhalb der Beiträge vergleichbarer Nachbarvereine. Dadurch ist die Leistungsfähigkeit von Haus & Grund Landsberg als starke Organisation für Ihre Mitglieder – auch in stürmischen Zeiten – weiterhin sichergestellt.

 

Der alte und neue Vorstand: Ausschussmitglied Christoph Wohlfahrt, Vorstand Dr. Florian Kappes, stellv. Vorstand Hans Spanner, Kassier Martin Simon, (v.l.n.r.) – Bild: Christian Geppert

Weiterhin standen auch die Neuwahlen des Vorstands und der Ausschussmitglieder an. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Dr. Kappes, stellvertretender Vorstand Hans Spanner und Kassenwart Martin Simon wurden einstimmig wiedergewählt. In den Ausschuss – der den Vorstand in wichtigen Fragen unterstützen und beraten soll – wurden Herr Dipl.-Ing. Werner Leitenstorfer, Herr Dipl.-Ing. Christoph Wohlfahrt, Herr Sebastian Müller-Hahl und Frau Tamara Weise wiedergewählt, neu hinzugekommen ist Herr Wolfgang Sirch für den ausgeschiedenen Christian Metzger.

Im Anschluss an die Wahlen hielt Herr Steuerberater Karsten Anders einen topaktuellen Vortrag zum Thema Grundsteuerreform 2022 bis 2025. Auf diversen Folien wurde anschaulich die Erklärungspflicht für alle Eigentümer ab 1. Juli 2022 erläutert. Vertieft wurde die relativ einfache bayerische Variante dargestellt, Schwerpunkt bildeten Grundstücke und Immobilien mit Räumen zu Wohnzwecken. Deren immer noch weiter gestiegene Preise und Werte spielten insoweit keine Rolle, sondern nur die jeweiligen Grundstücks- und Raumflächen, sowie der jeweilige Nutzungszweck (Wohnen, gewerblich oder landwirtschaftlich). Weitere Informationen – einschließlich des Vortragsskripts – gibt es für Mitglieder auf der Homepage im geschlossenen Download-Bereich, erste Beratungen zu Detailfragen können im Rahmen der Mitgliederberatung erfolgen.

Nach Klärung verschiedener Fragen zur Neufestsetzung der Grundsteuerwerte, kündigte der Vorstand Dr. Kappes am Ende der Versammlung an, dass im Herbst wieder eine schriftliche Mitgliederinformation erstellt wird.

Dr. Florian Kappes

Vorstand Haus & Grund Landsberg

Grundsteuerreform 2022 – 2025: Eigentümer müssen jetzt handeln!

Rechtzeitig auf Steuererklärung vorbereiten – Haus & Grund unterstützt

Alle Eigentümer müssen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 elektronisch eine Steuererklärung abgeben, auf deren Basis die neue Grundsteuer berechnet wird. „Und diese Erklärung hat es in sich“, sagte Dr. Florian Kappes, Vorsitzender von Haus & Grund Landsberg. „Es werden eine Reihe von Angaben verlangt, die nicht jeder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sofort parat hat – insbesondere bei älteren Gebäuden“, ergänzte Dr. Kappes. Wer bei den Vorbereitungen zur Steuererklärung Unterstützung benötigt, könne sich als Mitglied an Haus & Grund Landsberg wenden und hier weitere Informationen abrufen.

Vom Eigentümer werden im Rahmen der Steuererklärung Angaben zu jeder einzelnen Immobilie sowie zum Steuerpflichtigen selbst verlangt. Dazu gehören unter anderem die Steuernummer, Angaben zu Miteigentumsanteilen, sofern es sich um eine Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt, die Grundbuchblattnummer, die Flurstücknummer und zu Flächengrößen – in anderen Bundesländern noch einiges mehr. Haus & Grund weist darauf hin, dass empfindlichen Strafen drohen, wenn die Steuerklärung nicht fristgerecht abgegeben wird. Die Erklärung hat in der Regel per elektronischem ELSTER-Portal, ausnahmsweise auf Papierformularen zu erfolgen.

Ukrainien-Hilfe

Liebe Mitglieder und Partner von Haus & Grund Landsberg,
der Krieg in der Ukraine geht auch uns an. Inzwischen haben 1,4 Millionen Ukrainer ihr Zuhause verloren und sind als Binnenflüchtlinge im Land unterwegs. Hunderttausende fliehen in die angrenzenden EU-Nachbarländer und viele sind bereits auf dem Weg in andere europäische Länder. Es steht zu befürchten, dass dieser Zustand noch einige Zeit, ggf. auch Jahre andauern wird.

Das Landratsamt Landsberg hat unter Flüchtlinge aus der Ukraine zahlreiche Informationen und weitere Links zusammengestellt.

Unser Schwesterverein Haus & Grund Augsburg hat einen > Spendenaufruf_Ukraine (PDF-Datei) veröffentlicht, in dem sich u.a. Informationen befinden, wo man private Unterkünfte – außer bei der eigenen Gemeinde – anbieten kann.

Bundestagswahl – Kurzbotschaften Koaltitionsvertrag – Gebiete mit gefährdeter Wohnraumversorgung im Landkreis Landsberg

Im PDF Bundestagswahl 2021 Kurzbotschaften Koalitionsvertrag finden Sie auf vier Seiten eine Kompaktzusammenfassung des knapp 200 Seiten langen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und der FDP – auch mit Aussagen zum Mietrecht und „bezahlbarem Wohnraum“. Konkret vereinbart wurde eine (weitere) Absenkung der sog. Kappungsgrenze in Gebieten mit „gefährdeter Wohnraumversorgung“ von bisher 15% auf neu 11% – alle drei Jahre. Es ist damit zu rechnen, dass dies noch im ersten Halbjahr 2022 im BGB geändert wird. Also: Wer nicht regelmäßig seine Mieten anpasst, sollte dies lieber noch vorher und daher JETZT machen! Lassen Sie sich als Mitglied beraten und fragen Sie online die für eine Mieterhöhung erforderlichen Vergleichsmieten an.

Bayern hat seine „Mieterschutzverordnung“, in der die Gemeinden mit „gefährdeter Wohnraumversorgung“ neu im Dezember 2021 veröffentlicht: Die Anzahl der betroffenen Gemeinden in Bayern erhöht sich zum 01.01.2022 deutlich, im Landkreis Landsberg sind weiterhin mit Landsberg am Lech, Kaufering und Dießen nur die drei größten Gemeinden erfasst, alle anderen nicht.

Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung für den Zensus 2022 startet in Bayern

Das Bayerische Landesamt für Statistik hat uns vorab über die Gebäude- und Wohnungszählung zur Vorbereitung des Zensus 2022 im nächsten Jahr informiert:

Im September 2021 startet in Bayern die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung. Dabei wird ein Teil der Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen befragt. Mithilfe der Vorbefragung wird ermittelt, ob die vorliegenden Eigentümer- und Gebäudedaten aktuell und von guter Qualität sind. Die Vorbefragung ist ein wichtiger Meilenstein für einen reibungslosen Ablauf der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022. Es besteht Auskunftspflicht.

Die Eigentümer- und Gebäudedaten, die als Basis für die Vorbefragung und später für die Gebäude- und Wohnungszählung dienen, stammen aus verschiedenen Quellen, wie zum Beispiel den Vermessungsbehörden oder den Grundsteuerstellen. Diese Daten weisen teilweise sehr unterschiedliche Strukturen auf, die vereinheitlicht werden müssen. Außerdem bilden diese Daten jeweils nur den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Ereignisse, wie beispielsweise spätere Eigentümerwechsel oder Wohnortwechsel, sind möglicherweise noch nicht enthalten und sollen mithilfe der Vorbefragung ermittelt werden.

Anders als bei der Gebäude- und Wohnungszählung in der Haupterhebung im Jahr 2022 werden bei der Vorbefragung nicht alle Auskunftspflichtigen befragt. Die Entscheidung über deren Auswahl hängt von der Struktur und der Aktualität der vorliegenden Daten ab. Es besteht für die Befragten eine Auskunftspflicht, die nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 BStatG, § 24 Absatz 1 ZensG 2022 in Verbindung mit §1 5 BStatG gesetzlich festgelegt ist.

Maximal elf Fragen sind über einen kurzen Online-Fragebogen innerhalb von  5-10 Minuten zu beantworten. Die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen erhalten die auskunftspflichtigen Personen per Brief. Es werden keine Befragungen durch Erhebungsbeauftragte an der Haustür oder am Telefon geführt.

Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 in Bayern finden Sie unter > hier.