Rechner Indexmieterhöhung

Ganz neu auf der Homepage von Haus & Grund Bayern eingerichtet ist ein Preisindexrechner, die die Berechnung von Mieterhöhungen auf Basis der offiziellen Daten des Statistischen Bundesamtes unterstützt. 
Für die Mietvertragsparteien besteht die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 557b BGB, eine Indexmiete zu vereinbaren. Ist eine Indexmiete vereinbart, kann eine Mietererhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht mehr erfolgen, diese Form der Mieterhöhung ist dann ausgeschlossen. Die über den Preisindexrechner berechnete Mieterhöhung ist dem Mieter in Textform zu erklären, wofür ggf. auch eine E-Mail ausreichend ist.. Der neue Mietzins ist dann zum übernächsten Monat fällig.
Die neue Indexmiete kann durch das Tool auf der Homepage schnell und einfach berechnet werden. Die entsprechenden Werte, der Anstieg in Prozent und der neue Mietzins, lassen sich dem Ergebnis entnehmen. In naher Zukunft wird es ferner möglich sein, die Berechnung als PDF-Dokument speichern zu können und als Ausdruck dem Mieterhöhungsverlangen beizufügen. Dies geht jetzt auch über die Druckfunktion Ihres Browsers.

> Hier können Sie Mietänderungen anhand des Verbraucherpreisindex nach § 557b BGB bei Haus & Grund Bayern berechnen.

Haus & Grund fordert Neustart bei Heizwende-Gesetz

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sprach sich heute für einen Neustart bei den gesetzlichen Regelungen der Heizwende aus. „Die Regelungen müssen sich endlich an der Praxis orientieren, sie müssen für alle Eigentümer und Mieter bezahlbar sein und dürfen nicht weiter für Unsicherheit und zahlreichen Fragen bei den Eigentümern führen“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Sauberer Gesetzgebungsprozess braucht mehr Zeit
Für einen sauberen Gesetzgebungsprozess brauche es vor allem mehr Zeit. So habe das Ministerium zwar eine dreistellige Zahl an Expertengutachten eingesammelt, aber in der Eile wohl kaum hinreichend durcharbeiten und berücksichtigen können. „Bei einem Gesetz, das in das Leben jedes einzelnen Bürgers eingreift, ist schlicht mehr Sorgfalt notwendig“, betonte Warnecke.

Genauso müsse ein Schritt nach dem anderen gegangen werden. Dazu gehöre zunächst eine kommunale Wärmeplanung, dann für jeden Eigentümer ein individueller Sanierungsfahrplan und anschließend könne überhaupt erst über eine neue Heizung entschieden werden.

08.11.2017

Betriebskosten im Mietverhältnis korrekt umlegen & abrechnen

Was ist bereits bei Mietvertragsabschluss zu beachten? Welche Positionen sind überhaupt umlagefähig? Welcher Umlageschlüssel ist anzuwenden? Welche Abrechnungs- und Einwendungsfristen sind zu beachten? Welche Bedeutung haben die Betriebskosten- und Wohnflächenverordnung? Wie muss eine korrekte Abrechnung aufgebaut sein?

Wann: Mittwoch, den 08.11.2017, 19 – 21 Uhr
Wo: Sparkasse Landsberg-Dießen, Hauptplatz 1, 86899 Landsberg am Lech, Sparkassen-Saal (4. OG, Lift) – Nebeneingang Schmalzturm
Wer: Christian Geppert, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

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29.11.2017

Das neue Bau- und Werkvertragsrecht 2018

Was ist für Bauherren, Sanierer, Handwerker und Bauunternehmer ab 01.01.2018 neu und zu beachten, wenn die gesetzlichen Regelungen im BGB für alle Werk- und Bauverträge geändert werden?

Wann: Mittwoch, den 29.11.2017, 19 – 21 Uhr
Wo: Sparkasse Landsberg-Dießen, Hauptplatz 1, 86899 Landsberg am Lech, Sparkassen-Saal (4. OG, Lift) – Nebeneingang Schmalzturm
Wer: Nicola Schulze, Fachanwältin für Baurecht; Christian Geppert, Rechtsanwalt, Tätigkeitsschwerpunkt Baurecht

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