Anwendungsbereich Mieterschutzvorschriften im Landkreis Landsberg am Lech

Gemäß der Bayerischen Mieterschutzverordnung gelten ab 2026 in folgenden Gemeinden besondere, bundesrechtliche Regelungen des BGB zum Schutz der Mieter von Wohnraum:

Bisher und auch weiterhin in folgenden Städten / Märkten:

  • Große Kreisstadt Landsberg (inkl. allen Ortsteilen),
  • Markt Kaufering und
  • Markt Dießen (inkl. allen Ortsteilen)

Zusätzlich ab 01.01.2026 in folgenden Gemeinden:

  • Gemeinde Eching am Ammersee
  • Gemeinde Eresing
  • Gemeinde Greifenberg
  • Gemeinde Penzing
  • Gemeinde Schondorf am Ammersee

Dort gilt:

1. Mietererhöhung max. um 15% (alle drei Jahre mit Vergleichsmieten, § 558 Abs. 3 S. 2 BGB),
[Andere Gemeinden – ohne diese Verschärfung: 20%]

2. Mietpreisbremse bei der Neuvermietung von Wohnungen: max. 10% über Vergleichsmietenniveau, außer: Größere Sanierungen oder Wohnung Baujahr neuer als 1.10.2014 (§ 556d BGB)
[Andere Gemeinden: freie Ansetzung von Neumieten möglich, außer Wucher!]

3. Keine Kündigung von Bestandsmietern wegen Eigen- oder Verwertungsbedarf bei Wohnungsumwandlungen für 10 Jahre (§§ 577, 577a BGB)
[Andere Gemeinden: max. 9 Monate Kündigungsfrist, sofern tatsächlich berechtigtes Interesse vorliegt!]

 

Haus & Grund Mitgliederversammlung 2026

EINLADUNG zur MITGLIEDERVERSAMMLUNG

am Mittwoch, den 10.06.2026 um 19:00 Uhr im

im Vortragssaal des Sport-, Jugend- und Erholungszentrums, Hungerbachweg 1, 86899 Landsberg
Parkplätze: Schlüsselanger (nördl.) und Max-Friesenegger-Str. (südl.)

Tagesordnung

1.   Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden, RA Dr. Florian Kappes

2.   Kassenbericht 2025; Kassenprüfungsbericht; Entlastung der Vorstandschaft

3.   Ausblick auf die Bodenrichtwerte 2026 im Landkreis Landsberg

4.   Fachvorträge:

a) Aktuelle Reformen für Eigentümer und Vermieter, insbesondere im Mietrecht und beim Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“)
b) Grundlagen & ausgewählte Brennpunkte im Nachbarschaftsrecht
Referentin: Lucia Hatz, Verbandsjuristin bei Haus & Grund Bayern, München

5.    Allgemeine Aussprache, Anregungen und Ausblick

Weitere Anträge zur Tagesordnung müssten schriftlich bis zum 29. Mai 2026 beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
Sowohl vor (ab ca. 18.30 Uhr) als auch nach der Versammlung können Sie unsere aktuellen Formulare (Mietverträge, Übergabeprotokolle etc.) erwerben.

Im Herbst planen wir Ihnen aktuelle Informationen per Rundmail zukommen zu lassen.

Sofern Sie dieses Einladung per Post erhalten, liegt uns von Ihnen keine (funktionsfähige) Mailadresse vor: Wenn Sie gelegentlich von uns Informationen haben wollen, senden Sie uns bitte eine Mail an post@haus-und-grund-landsberg.de mit Ihrer Mitgliedsnummer (siehe erste Seite, rechts oben) und dem Betreff „E-Mail-Adresse eintragen“ – danke!

Haus & Grund Landsberg empfehlen und Prämie sichern

Haben Sie Bekannte, die auch Mietwohnungen haben und sich bei Ihnen über problematische Mieter oder immer kompliziertere Abrechnungen beklagt haben? Probleme in der WEG mit dem Verwalter oder Mängel im Gemeinschaftseigentum?
Diese sind Ihnen dankbar, wenn Sie auf unsere Vereinigung aufmerksam gemacht werden: Nirgendwo anders bekommt man einen ersten, besseren Rat für weniger Geld! Mehr hier.

RA Dr. Florian Kappes, 1. Vorsitzender
Haus & Grund Landsberg und Umgebung

 

Heckenpflege: Was ist während der Vegetationsperiode erlaubt?

§ 39 des Bundesnaturschutzgesetzes legt fest: „Es ist verboten, (…) Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“. Die Vorschrift dient dem Vogelschutz so Dr. Florian Kappes, Vorstand von Haus & Grund Landsberg. Auch bei grundsätzlich erlaubten Form- und Pflegeschnitten ist daher darauf zu achten, dass sich keine nistenden Vögel in der Pflanze befinden.
Zu weit reichende Rückschnitte während der Vegetationsperiode oder das Beschneiden von Nistpflanzen können mit Bußgeldern geahndet werden warnt Dr. Florian Kappes. Für Bayern ist das im sogenannten Bußgeldkatalog „Umweltschutz“ geregelt. Im Freistaat werden demnach zwischen 50 und 7.500 EUR fällig. Bundesweit können teilweise sogar noch höhere Beträge anfallen.

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Richtiges Verhalten bei einem Einbruch

Sie kommen nach Hause und erkennen Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht wieder, alles ist verwüstet, Wertgegenstände sind entwendet. Opfer eines Einbruchs zu werden ist sicher der Albtraum der meisten Eigentümer. Leider kommt dies seit dem Ende der Pandemie wieder häufiger vor. Rund 78.000 Fälle verzeichnete die polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2024 bundesweit. Gerade in der dunklen Jahreszeit kommt es vermehrt zu Einbrüchen. Trotz der besten Prävention lässt es sich nicht zu 100 Prozent verhindern selbst einmal betroffen zu sein. Daher ist es wichtig sich auch auf diesen Fall vorzubereiten, so Dr. Florian Kappes, Vorstand von Haus & Grund Landsberg.

Zuallererst sollten Sie in so einem Fall Ruhe bewahren und die Polizei informieren. Verändern Sie bis zu deren Eintreffen den Tatort nicht. Erstatten Sie bei der Polizei unbedingt Anzeige, diese wird meist später von Ihrer Versicherung benötigt. Anschließend erstellen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände und informieren Sie Ihre Versicherung. In der Regel kommt die Hausratversicherung für das gestohlene Inventar auf. Sehr hilfreich ist es, wenn sie bereits zuvor Rechnungen aufbewahrt haben, um der Versicherung einen möglichst genauen Wert der gestohlenen Gegenstrände nennen zu können. Auch für bestimmte Folgekosten wie den Austausch von Schließvorrichtungen kommen manche Versicherer auf. Hauseigentümer sollten daher vorab ihre Policen darauf überprüfen, inwieweit Schäden infolge von Einbrüchen mitversichert sind, rät Dr. Florian Kappes, Vorstand von Haus & Grund Landsberg. Hierbei sollte darauf geachtet werden, wie hoch die vereinbarte maximale Entschädigungssumme in ihrer Police ist. Vorsicht ist außerdem geboten, wenn Sie Bargeld im Wert von mehreren tausend Euro oder teure Wertgegenstände in Ihrer Immobilie lagern. Das ist häufig nicht oder nur unter zusätzlichen Konditionen wie der Lagerung in bestimmten Tresoren mitversichert.

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Haus & Grund Landsberg empfehlen und Prämie sichern

Haben Sie Bekannte, die auch Mietwohnungen haben und sich bei Ihnen über problematische Mieter oder immer kompliziertere Abrechnungen beklagt haben? Probleme in der WEG mit dem Verwalter oder Mängel im Gemeinschaftseigentum?
Diese sind Ihnen dankbar, wenn Sie auf unsere Vereinigung aufmerksam gemacht werden: Nirgendwo anders, bekommt man kompetenteren, ersten Rat für weniger Geld!

Auch ohne aktuelle Probleme unterstützen Sie unseren Land- und Bundesverband dabei, dass die vielen gesetzlichen Regelungen zumindest auch etwas die Interessen der Eigentümer und Vermieter berücksichtigen.

Wie es funktioniert, können Sie auf dieser Seite unseres Bundesverbandes nachlesen und dort auch den Flyer – mit den Prämien – herunter laden.