Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz

Zum 01.01.2023 ist das Kostenaufteilungsgesetz in Kraft getreten, welches die Umlagefähigkeit von CO2-Abgaben regelt.

Um die Klimaziele der Bundesrepublik einhalten zu können, müssen CO2-Emissionen eingespart werden. Durch die Bepreisung der Emissionen soll der Ausstoß gesenkt und dauerhaft reduziert werden. Ziel ist es, Vermieter zu motivieren, energetische Sanierungen durchzuführen und Mieter zu einem sparsameren Umgang mit Energien. Für die Berechnung ist der Zustand des Gebäudes und das Verhalten des Mieters relevant. Auf Grundlage dessen erfolgt dann – erstmalig ab dem Abrechnungsjahr 2023 – eine anteilige Verteilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter.

Mit dem CO2-Kostenrechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz lassen sich die Kosten ganz einfach bestimmen:

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KLIMA³ – Power für die Energiewende vor Ort

Die Energieagentur KLIMA³ startete am 1. Oktober 2022 in Türkenfeld im Landkreis Fürstenfeldbruck. Sie wurde von den Landkreisen Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech nach Beschluss durch die jeweiligen Kreistage als gemeinnützige GmbH gegründet. Sie wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Unsere Mission? Den effizienten und klimafreundlichen Energieeinsatz fördern. Dazu beraten wir Privatpersonen produkt- und anbieterneutral. Kommunen unterstützen wir mit Strategieberatung und begleiten sie bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Außerdem in Vorbereitung: Die Beratung von Unternehmen.

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