Anwendungsbereich Mieterschutzvorschriften im Landkreis Landsberg am Lech

Gemäß der Bayerischen Mieterschutzverordnung gelten ab 2026 in folgenden Gemeinden besondere, bundesrechtliche Regelungen des BGB zum Schutz der Mieter von Wohnraum:

Bisher und auch weiterhin in folgenden Städten / Märkten:

  • Große Kreisstadt Landsberg (inkl. allen Ortsteilen),
  • Markt Kaufering und
  • Markt Dießen (inkl. allen Ortsteilen)

Zusätzlich ab 01.01.2026 in folgenden Gemeinden:

  • Gemeinde Eching am Ammersee
  • Gemeinde Eresing
  • Gemeinde Greifenberg
  • Gemeinde Penzing
  • Gemeinde Schondorf am Ammersee

Dort gilt:

1. Mietererhöhung max. um 15% (alle drei Jahre mit Vergleichsmieten, § 558 Abs. 3 S. 2 BGB),
[Andere Gemeinden – ohne diese Verschärfung: 20%]

2. Mietpreisbremse bei der Neuvermietung von Wohnungen: max. 10% über Vergleichsmietenniveau, außer: Größere Sanierungen oder Wohnung Baujahr neuer als 1.10.2014 (§ 556d BGB)
[Andere Gemeinden: freie Ansetzung von Neumieten möglich, außer Wucher!]

3. Keine Kündigung von Bestandsmietern wegen Eigen- oder Verwertungsbedarf bei Wohnungsumwandlungen für 10 Jahre (§§ 577, 577a BGB)
[Andere Gemeinden: max. 9 Monate Kündigungsfrist, sofern tatsächlich berechtigtes Interesse vorliegt!]

 

Haus & Grund Mitgliederversammlung 2026

EINLADUNG zur MITGLIEDERVERSAMMLUNG

am Mittwoch, den 10.06.2026 um 19:00 Uhr im

im Vortragssaal des Sport-, Jugend- und Erholungszentrums, Hungerbachweg 1, 86899 Landsberg
Parkplätze: Schlüsselanger (nördl.) und Max-Friesenegger-Str. (südl.)

Tagesordnung

1.   Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden, RA Dr. Florian Kappes

2.   Kassenbericht 2025; Kassenprüfungsbericht; Entlastung der Vorstandschaft

3.   Ausblick auf die Bodenrichtwerte 2026 im Landkreis Landsberg

4.   Fachvorträge:

a) Aktuelle Reformen für Eigentümer und Vermieter, insbesondere im Mietrecht und beim Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“)
b) Grundlagen & ausgewählte Brennpunkte im Nachbarschaftsrecht
Referentin: Lucia Hatz, Verbandsjuristin bei Haus & Grund Bayern, München

5.    Allgemeine Aussprache, Anregungen und Ausblick

Weitere Anträge zur Tagesordnung müssten schriftlich bis zum 29. Mai 2026 beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
Sowohl vor (ab ca. 18.30 Uhr) als auch nach der Versammlung können Sie unsere aktuellen Formulare (Mietverträge, Übergabeprotokolle etc.) erwerben.

Im Herbst planen wir Ihnen aktuelle Informationen per Rundmail zukommen zu lassen.

Sofern Sie dieses Einladung per Post erhalten, liegt uns von Ihnen keine (funktionsfähige) Mailadresse vor: Wenn Sie gelegentlich von uns Informationen haben wollen, senden Sie uns bitte eine Mail an post@haus-und-grund-landsberg.de mit Ihrer Mitgliedsnummer (siehe erste Seite, rechts oben) und dem Betreff „E-Mail-Adresse eintragen“ – danke!

Haus & Grund Landsberg empfehlen und Prämie sichern

Haben Sie Bekannte, die auch Mietwohnungen haben und sich bei Ihnen über problematische Mieter oder immer kompliziertere Abrechnungen beklagt haben? Probleme in der WEG mit dem Verwalter oder Mängel im Gemeinschaftseigentum?
Diese sind Ihnen dankbar, wenn Sie auf unsere Vereinigung aufmerksam gemacht werden: Nirgendwo anders bekommt man einen ersten, besseren Rat für weniger Geld! Mehr hier.

RA Dr. Florian Kappes, 1. Vorsitzender
Haus & Grund Landsberg und Umgebung