Aktuelles, Recht
Das zum 01.01.2019 in Kraft getretene Gesetz justiert die Mietpreisbremse nach – allerdings nicht in Bayern und damit auch nicht im Landkreis Landsberg! Ferner wird die sog. Modernisierungsmieterhöhung bundesweit auf 8% Kostenumlage pro Jahr eingeschränkt, anderseits bei Investitionen bis zu 10.000 € vereinfacht.Das sog. „Herausmodernisieren“ wird sanktioniert. Zuletzt wurde die Möglichkeit abgeschafft, mit Sozialträgern und der öffentlichen Hand Gewerberaummietverträge abzuschließen, aufgrund dessen diese wiederum Wohnraum an Menschen mit dringendem Wohnbedarf zur Verfügung stellen. Diese Änderung wird die Vermietung von Wohnraum zu öffentlichen Zwecken künftig deutlich erschweren (§ 578 Abs. 3 BGB n.F.), weil für Eigentümer die Vorteile des Gewerberaummietrechts (z. B. Abschluss von Zeitmietverträgen) wegfallen.
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Aktuelles, Recht
Durch die Verschärfung der Mietpreisbremse bringt das umstrittene Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG), das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, nicht viel Gutes. Eine Ausnahme bildet jedoch das vereinfachte Verfahren der Modernisierungsumlage.
Vermieter können bei bestimmten Modernisierungen Mieter in einem gewissen Umfang an den Kosten beteiligen.
Bislang muss der Vermieter, wenn er eine Modernisierung durchführt, den in den Modernisierungskosten enthaltenen Reparaturaufwand berechnen oder schätzen, da diese Kosten nicht im Wege einer Mieterhöhung auf den Mieter umlegbar sind. Aufgrund dieser komplizierten Berechnung schreckten viele private Vermieter vor solchen Maßnahmen zurück. Das neue vereinfachte Verfahren soll den Vermietern die Umlage nun leichter machen. Übersteigen die Modernisierungskosten den Betrag von 10.000 Euro nicht, kann der Vermieter pauschal 30 Prozent der Kosten als Reparaturaufwand abziehen. Den Rest kann er dann mit dem, ebenfalls durch das MietAnpG gesenkten Umlagesatz von nunmehr acht Prozent, auf den Mieter umlegen. „Wir sind froh darüber, dass der Gesetzgeber in dieser Angelegenheit unserem Vorschlag gefolgt ist. Durch diese Änderung wird endlich auch der private Vermieter erhört und ihm zumindest die Berechnung der auf die Mieter umlegbaren Kosten bei kleineren Maßnahmen erleichtert“, freut sich Dr. Florian Kappes, Vorstand von Haus & Grund Landsberg.
Aktuelles
Mit Eintragung vom 01.08.2018 in das Vereinsregister sind die neugefasste Satzung und die aktualisierte Leistungs- und Beitragsordnung offiziell in Kraft getreten.
Der Verein hat damit wieder ein modernes, leistungsfähiges und rechtskonformes Fundament, um seine Mitglieder auch in den kommenden Jahrzehnten bestens betreuen zu können.
Erbrecht, Mietrecht, Seminare, Veranstaltungen
Ständig neue Urteile und Gesetze, z. B. zu Schönheitsreparatur-Klauseln oder die Mietpreisbremse, machen das Vermieten nicht einfacher. Wie Sie trotzdem die verbleibenden Spielräume ausschöpfen und rechtssichere Verträge abschließen können, erfahren Sie an diesem Abend. Anhand unsere Formularvertrages werden kritische Punkte erörtert, z. B.: Mieterhöhungen im Vertrag ausmachen (Index-, Staffelmiete). Zeitmietverträge. Gewährleistungsausschlüsse.
Wann: Donnerstag, 09.10.25, 19 Uhr
Wo: Sparkassen-Saal, Hauptplatz 1, Landsberg
Wer: Tanja Löwenstein, Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht.
VERGANGEN
Mietrecht, Seminare, Veranstaltungen
Der Vortrag gibt verständliche Antworten zu Fragen, die häufig bei der Vermietung von Wohnraum auftreten: Wie darf der Mieter die Wohnung nutzen? Welche und wie viele Personen oder Tiere sind erlaubt? Was darf er verändern und wann muss er für Beschädigungen haften? Wann darf der Vermieter die Wohnung betreten? Wie ist die Rechtslage bei Mängeln in der Wohnung? Was ist grundsätzlich bei einer Betriebskostenabrechnung zu beachten? Wie kann die Miete erhöht werden? Speziell: Was tun, wenn der Mieter eine E-Auto-Wallbox oder ein Stecker-Solargerät (Balkonkraftwerk) installieren will?
Wann: Mittwoch, 15.10.25, 19 Uhr
Wo: Sparkassen-Saal, Hauptplatz 1, Landsberg
Wer: Christian Geppert, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
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