Haus & Grund Mitgliederversammlung 2023

Am 23.05.2023 fand die alljährliche Mitgliederversammlung des Haus- und Grundbesitzervereins Landsberg am Lech im vollbesetzten Sitzungssaal des Landratsamtes Landsberg statt.

Der Vorsitzende Dr. Kappes gab einen Rückblick auf die Aktivitäten und die sonstigen Entwicklungen seit der letzten Versammlung: Update der Vergleichsmieten-Datenbank, Austausch mit politischen Mandatsträgern, Erstellung einer 60-seitigen Mitgliederbroschüre im Herbst 2022 und Teilnahme an zahlreichen Verbands- und Fortbildungsveranstaltungen ließen keine Langeweile aufkommen. Die Entwicklung der Mitgliederzahlen waren auf Ebene des Ortsvereines genauso positiv wie auf Landesebene: Dort wurde erstmals die Zahl von 150.000 bayerischen Mitgliedern erreicht!

Er hob ferner die Wahrung der Mitgliederinteressen bei zahlreichen Gesetzgebungsvorhaben und deren späterer Umsetzung hervor. Landes- und Bundesverband bringen sich dort mit Ihrer Kompetenz ein, vor Ort erhalten die Mitglieder Auskunft & Unterstützung bei der Anwendung der immer komplizierteren Vorschriften. Abgerundet wurden seine Ausführungen mit einem Rück- und Ausblick auf den Immobilienmarkt im Landkreis Landsberg am Lech inklusive Kommentierung der Zins- und Anlagesituation.

Im Anschluss daran erläuterte Kassenwart Martin Simon die Zahlen des seit 1911 bestehenden Vereins. Wegen der an vielen Positionen gestiegenen Kosten einerseits und den seit 10 Jahren unveränderten Mitgliedsbeiträgen anderseits ergaben sich ein Verlust, der aber aus den Rücklagen ausgeglichen werden konnte. Für dieses Jahr wird ein ausgeglichenes Ergebnis angestrebt. Die Buchhaltung wurde vom Kassenprüfer Paul Wißmiller ohne jede Beanstandung überprüft, die finanzielle Situation des Vereins sei weiter solide. Die anwesenden Mitglieder entlasteten einstimmig Vorstandschaft und Kassenprüfer.

Was kommt im Hinblick auf die Heizungstechnik auf die Immobilienbesitzer zu?

Vorstand Haus & Grund Landsberg mit Referenten der Mitgliederversammlung vom 23.05.2023

Vorstand Dr. Florian Kappes, Kassier Martin Simon, 2. Vorstand Hans Spanner mit den Referenten Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorsitzende Haus & Grund Bayern und Heizungsbaumeister Jonas Sirch (v.l.n.r.)
Bild: Susanne Kappes

Im Hauptteil des Abends referierte die Vorsitzende von Haus & Grund Bayern, Frau Dr. Ulrike Kirchhoff, über staatliche Preisbremsen, CO2-Abgabe und die aktuellen Vorhaben der Gesetzgebung in Bezug auf Gebäude- und Heizungsstandards zur Erreichung der Klimaziele. Auch wenn die Richtung grundsätzlich von den Haus- und Grundbesitzern mitgetragen wird, stießen die Vielzahl an staatlichen Vorgaben, die Reihenfolge (Wärmepumpen vor Ausbau der Stromnetze) und der zeitliche Druck auf Kritik. Nachdem sich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, bleibt es für alle spannend, was letztendlich wann umgesetzt wird. Derzeit sieht es so aus, als ob die endgültige Fassung des umstrittenen Gesetzes erst im Herbst verabschiedet und sein Inkrafttreten nicht schon Anfang 2024 erfolgen wird.

Anschließend gab Jonas Sirch, Meister für Installateur- und Heizungsbau aus Landsberg, einen Bericht aus der Praxis des Handwerkers, der vor Ort alle staatlichen Vorgaben umsetzen muss.  Sirch berichtete, dass es vor allem im Zusammenhang mit den verschiedenen  Wärmepumpen-Systemen viele Fragen der Eigentümer gäbe: Welches System eignet sich für mein Objekt, meine baulichen Gegebenheiten und Grundstück? Mit welchen Kosten muss gerechnet werden? Er sprach an, dass aufgrund der hohen Kosten staatliche Förderungen eine große Rolle spielten, diese aber immer wieder kurzfristig geändert bzw. gestrichen würden. Planungssicherheit und Vertrauen gingen hierdurch verloren. Ein großes Thema seien weiter  Lieferengpässe / -verzögerungen, die seine Arbeit weiter erschwere.

Verschiedene Fragen der anwesenden Mitglieder wurden von den Referenten gemeinsam mit Vorstand Dr. Kappes beantwortet. Für Mitglieder stehen die Präsentationen der Referenten hier zum Download zur Verfügung.

Der Vorsitzende kündigte an, dass es im Herbst wieder die beliebte Seminarreihe geben werde mit den Themen Erbrecht & Vorsorge, Mietrecht und – evtl. in Zusammenarbeit mit LENA – zur Umsetzung der Wärmewende bei Immobilien. Genauere Informationen und Anmeldmöglichkeit – auch für Nicht-Mitglieder – im Laufe des Sommers unter www.haus-und-grund-landsberg.de/seminare.

Dr. Florian Kappes, Vorstand Haus & Grund Landsberg

Haus & Grund fordert Neustart bei Heizwende-Gesetz

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sprach sich heute für einen Neustart bei den gesetzlichen Regelungen der Heizwende aus. „Die Regelungen müssen sich endlich an der Praxis orientieren, sie müssen für alle Eigentümer und Mieter bezahlbar sein und dürfen nicht weiter für Unsicherheit und zahlreichen Fragen bei den Eigentümern führen“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Sauberer Gesetzgebungsprozess braucht mehr Zeit
Für einen sauberen Gesetzgebungsprozess brauche es vor allem mehr Zeit. So habe das Ministerium zwar eine dreistellige Zahl an Expertengutachten eingesammelt, aber in der Eile wohl kaum hinreichend durcharbeiten und berücksichtigen können. „Bei einem Gesetz, das in das Leben jedes einzelnen Bürgers eingreift, ist schlicht mehr Sorgfalt notwendig“, betonte Warnecke.

Genauso müsse ein Schritt nach dem anderen gegangen werden. Dazu gehöre zunächst eine kommunale Wärmeplanung, dann für jeden Eigentümer ein individueller Sanierungsfahrplan und anschließend könne überhaupt erst über eine neue Heizung entschieden werden.

Bayern: Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (Öl, Pellets u.a.)

Antragstart am 15. Mai 2023
Aufgrund der enorm gestiegenen Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern hat der Bund einen Härtefallfonds für Privathaushalte auf den Weg gebracht und stellt dafür 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung. Nach dieser Härtefallregelung sollen die Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdoppelung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern zählen ausschließlich Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.

Mehr dazu für Mitglieder im Sonderrundschreiben unsers Landesverbandes im geschlossenen Mitgliederbereich oder auf der staatlichen Homepage.

Haus & Grund Mitgliederversammlung am 23.05.2023

EINLADUNG zur MITGLIEDERVERSAMMLUNG

am Dienstag, den 23.05.2023 um 19:00 Uhr im
Sitzungssaal des Landratsamtes Landsberg, von-Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech, Eingang KFZ-Zulassungsstelle, 1. OG

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden, RA Dr. Florian Kappes
 2. Kassenbericht 2022; Kassenprüfungsbericht; Entlastung der Vorstandschaft

3. Fachvorträge:
Explodierende Energiekosten & Wärmewende bei Immobilien / Staatliche Preisbremsen / CO2-Abgabe / Verschärfung der Gebäude- und Heizungsstandards – EU-Richtlinie – Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Was kommt da alles auf die Immobilienbesitzer zu?

Referenten: Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorsitzende Haus & Grund Bayern, München und Jonas Sirch, Meister für Installateur- und Heizungsbau, Landsberg.

Sie sind noch kein Mitglied und wollen die Vorträge hören? Gleich hier online beitreten!

4. Allgemeine Aussprache, Anregungen und Ausblick

Sowohl vor (ab ca. 18.30 Uhr) als auch nach der Versammlung können Sie unsere aktuellen Formulare (Mietverträge, Übergabeprotokolle etc.) erwerben.

Sollten Sie aktuell neu vermietet haben, dürfen wir Sie dringend bitten, uns Ihre aktuellen Mieten für unsere Vergleichsmieten-Datenbank zur Verfügung zu stellen: Sie können sich dazu online unter www.haus-und-grund-landsberg.de/downloads das Formular unter > Rund um die Vermietung > Vergleichsmieten > Formular Änderung / Erfassung herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und bei unseren Mitarbeiterinnen bei der Versammlung (oder später) abgeben.

Seminare Herbst / Winter 2023
Im Oktober bis Dezember veranstalten wir wieder unsere beliebten Fach-Seminare zum Mietrecht, Erbrecht & Vorsorge, WEG-Recht und aus aktuellem Anlass zur Wärmewende bei Immobilien (voraussichtlich Technik, Fördermöglichkeiten, gesetzliche Vorgaben). Weitere Details, Termine und Online-Anmeldung im Laufe des Sommers unter www.haus-und-grund-landsberg.de/seminare. Im September erhalten Sie dazu auch unseren Flyer mit Anmeldeformular per Post oder E-Mail.

LG Bamberg: PV-Balkonkraftwerke sind keine privilegierten Maßnahme iSd. § 20 Abs. 2 S. 1 WEG

In diesem Fall hatte ein Wohnungseigentümer eine Photovoltaikanlage in Form eines sogenannten „Balkonkraftwerkes“ angebracht. Einen entsprechenden Antrag hierfür hatte die Wohnungseigentümerversammlung abgelehnt. Die WEG klagte nunmehr auf Beseitigung der Anlage.
Das Landgericht Bamberg stellte zunächst fest, dass ein Anspruch auf Gestattung iSd. § 20 Abs. 3 WEG nicht besteht. Dies wäre lediglich dann gegeben, wenn jeder Wohnungseigentümer einverstanden wäre, dessen Rechte über das nach einem geordneten Zusammenleben hinausgehende Maß beeinträchtigt werden. Nach Auffassung der Landesrichter seien aber alle Wohnungseigentümer beeinträchtigt, da sich die Kollektoren deutlich hervorheben und „auch dem unaufmerksamen, flüchtigen Beobachter ohne weiteres ins Auge“ fallen, wodurch die optische Gesamterscheinung der Anlage aufgebrochen wird. Da nicht alle Wohnungseigentümer zugestimmt haben, lägen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 WEG nicht vor.
Darüber hinaus ergäbe sich auch kein Anspruch aus einer analogen Anwendung des § 20 Abs. 2 S. 1 WEG. Eine solche sei nur in besonderen Sachverhaltskonstellationen möglich, die hier nicht vorliege. Die andere Auffassung, wonach § 20 Abs. 2 S. 1 WEG analog auf andere bauliche Veränderungen anzuwenden ist, an denen ein schützenswertes Interesse besteht, lehnte das LG unter Verweis auf den Widerspruch zur Systematik des § 20 WEG und dem gesetzgeberischen Willen, ab. (LG Bamberg, Urteil vom  22. Juli 2022, Az. 42 S 9/22 WEG)


Anmerkung Dr. Kappes, Vorstand Haus & Grund Landsberg
Optische Belange in Eigentümergemeinschaften wichtiger als Klimaschutz, Bekämpfung der Klima- und Energiekrise?
Das sog. Osterpaket von Umweltminister Habeck war zwar schon im Gesetzgebungsverfahren, trat aber erst am 29.07.2022 und damit kurz nach Erlass dieses Urteils in Kraft. Nach dem darin enthaltenen § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) gilt seither folgendes :

Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. 

Nach richtigem Verständnis haben dies alle Gerichtsbarkeiten, also auch die zivil- und wohnungseigentumsrechtliche bei Ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.