Kontinuität bei Haus & Grund Landsberg

Bericht über die ordentliche Mitgliederversammlung 2025

Am 21.05.2025 fand die alljährliche Mitgliederversammlung des Haus- und Grundbesitzervereins Landsberg am Lech und Umgebung statt, die wieder gut besucht war. Der Vorsitzende Dr. Kappes stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Der Vorsitzende gab einen Überblick über die Entwicklung des Miet- und Immobilienmarktes im Landkreis Landsberg. Die Immobilienkaufpreise sind weiterhin stabil, allenfalls mit leicht steigender Tendenz, weil das Angebot nach wie vor knapp ist. Durch die leicht fallenden Zinsen werden Baufinanzierungen zwar billiger. Die Anforderungen der Banken an das Eigenkapital werden jedoch höher. Die Baukosten sind weiter sehr hoch, was die Neubautätigkeit immer noch bremst. Die Bodenrichtwerte sind leicht zurückgegangen. Die nächsten Bodenrichtwerte werden im Sommer 2026 veröffentlicht werden. Der Mietmarkt ist nach wie vor angespannt, sodass die Mieten stabil sind und gegebenenfalls weiter steigen werden.

Der Vorsitzende gab einen Rückblick auf die umfassenden Aktivitäten der Vorstandschaft und des Vereins, wie z.B. über seine Teilnahmen am Landesverbandstag und am Prozess der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Landsberg. Ferner erstellte der Verein im Oktober 2024 eine ausführliche Mitgliederinformation mit wichtigen Informationen zur Entwicklung des Mietmarkts und Immobilienmarkts, neuer Gesetzgebung und Rechtsprechung. In der Versammlung wurde auch über die Erfahrungen der Mitglieder zur Höhe der neuen Grundsteuer diskutiert.

Angesichts der jährlich steigenden Mietgliederzahlen auf 2.200 Mitglieder stellte der Vorsitzende Dr. Kappes die neue Fachanwältin Dorothea Gölz vor, die seit September 2024 die Kanzlei Dr. Kappes & Kollegen verstärkt, um dort und im Verein den massiv angestiegenen Beratungsbedarf zu decken. Dem Verein stehen nunmehr fünf Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht als Berater:innen zur Verfügung, was für einen Verein dieser Größenordnung hervorragend ist.

In einer Gedenkminute wurde außerdem dem verstorbenen Ehrenvorsitzenden Herrn Helmut H. Kappes die Ehre erwiesen. Dieser hatte von 1969 – 2004 den Vorsitz geleitet und war am 07.09. 2024 nach kurzer, aber schwerer Erkrankung im Alter von 85 Jahren gestorben.

Der Kassenwart Herr Martin Simon gab seinen Kassenbericht ab, aus dem sich wieder geordnete finanzielle Verhältnisse ergaben und deswegen beanstandungslos von Herrn Biesle, dem Kassenprüfer geprüft wurde. Die Vorstandschaft wurde einstimmig entlastet.

Im Anschluss daran fand die Wahlen des Vorstands, des Kassenprüfers und des Ausschusses statt. Der 1. Vorstand  Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes, der 2. Vorstand Herr Hans Spanner, der Kassenwart Herr Steuerberater Martin Simon sowie der Kassenprüfer Herr Martin Biesle wurden einstimmig wieder gewählt.

Auch  alle fünf Ausschussmitglieder (Herr Dipl.-Ing. Werner Leitenstorfer, Herr Dipl.-Ing. Christoph Wohlfahrt, Herr Sebastian Müller-Hahl und Frau Tamara Weise) wurden wiedergewählt.

Frau Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorsitzende von Haus & Grund Bayern aus München referierte über die aktuellen Herausforderungen für Immobilieneigentümer und Vermieter im Hinblick auf die geplanten Gesetzesvorhaben im Mietrecht und Wohnungsbau, die im neuen Koalitionsvertrag ausgehandelt wurden. Die sogenannte „Mietpreisbremse“ wird voraussichtlich um 4 Jahre verlängert werden, so dass es bei den Einschränkungen bei Neuvermietung und Mieterhöhung bleiben wird. Die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters und die Vereinbarung einer Indexmiete sollen eingeschränkt werden.  Eine Erleichterung der Vorschriften bei der Vermietung von Wohnraum ist für Vermieter weiterhin nicht in Sicht.  Steuerlich sollen bessere Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen werden, um Anreize für den Wohnungsbau zu schaffen. Die Bürokratie soll abgebaut werden, z.B. durch Erleichterungen bei den einzuhaltenden DIN-Normen im Wohnungsbau, um einen günstigeren und schnelleren Hausbau zu ermöglichen. Die Förderanträge und Förderungsmittel sollen vereinfacht werden. Aufgrund des Finanzierungsvorbehalts im Koalitionsvertrag ist aber fraglich, ob und welche Fördermittel zukünftig zur Verfügung stehen werden. Der Bundes- und der Landesverband werden sich daher weiterhin gezielt dafür einsetzen, dass die staatlichen Institutionen (Bund, Länder, und Kommunen) sich verstärkt um den  staatlichen Wohnungsbau kümmern und diesen mehr fördern, um günstigen Wohnraum zu schaffen.

Der Vorsitzende wies zum Abschluss der Versammlung darauf hin, dass im Herbst 2025 wieder Präsenzseminare zum Mietrecht, Erbrecht und zur Energiewende / Gebäudeenergiegesetz stattfinden werden. Die genauen Daten werden unter www.haus-und-grund-landsberg.de/seminare veröffentlicht und die Einladungen im Herbst versandt werden.

Foto (vlnr): wiedergewählter Kassier Martin Simon, Referentin Dr. Ulrike Kirchhoff und wiedergewählter Vorstand Dr. Florian Kappes (es fehlt: 2. Vorstand Hans Spanner)

Haus & Grund Mitgliederversammlung 2025

EINLADUNG zur MITGLIEDERVERSAMMLUNG

am Mittwoch, den 21.05.2025 um 19:00 Uhr im

im Vortragssaal des Sport-, Jugend- und Erholungszentrums, Hungerbachweg 1, 86899 Landsberg
Parkplätze: Schlüsselanger (nördl.) und Max-Friesenegger-Str. (südl.)

Tagesordnung

1.   Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden, RA Dr. Florian Kappes

2.   Kassenbericht 2024; Kassenprüfungsbericht; Entlastung der Vorstandschaft

3.   Wahlen Vorstand, Ausschuss und Kassenprüfer

4.   Fachvortrag:

Aktuelle Herausforderungen für Eigentümer und Vermieter – Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorsitzende von Haus & Grund Bayern, München

5.    Allgemeine Aussprache, Anregungen und Ausblick

Weitere Anträge zur Tagesordnung müssten schriftlich bis zum 14. Mai 2025 beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
Sowohl vor (ab ca. 18.30 Uhr) als auch nach der Versammlung können Sie unsere aktuellen Formulare (Mietverträge, Übergabeprotokolle etc.) erwerben.

Mit der erfahrenen Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht, Frau Dorothea Gölz, konnten wir unseren Beraterkreis qualifiziert erweitern. Dieser besteht nunmehr aus 5 (!) Fachanwälten:innen, was in der Mitgliederberatung eines mittelgroßen Vereines außergewöhnlich ist.

Sollten Sie aktuell neu vermietet haben, dürfen wir Sie dringend bitten, uns Ihre aktuellen Mieten zur Speicherung in unserer Vergleichsmieten-Datenbank zur Verfügung zu stellen: Sie können sich dazu online das Formular unter www.haus-und-grund-landsberg.de/downloads  > Rund um die Vermietung > Vergleichsmieten > Formular Änderung_Erfassung herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und in der Geschäftsstelle oder bei der Versammlung abgeben – danke!
Abfragen zu den bei uns gespeicherten Objekten, passend für Ihr Objekt, können entweder online unter http://www.haus-und-grund-landsberg.de/vergleichsmieten, telefonisch oder mit Formular (s. oben Downloads) durchgeführt werden.
Sind von Ihnen bereits Vergleichsmieten bei uns erfasst, erhalten Sie ein separates Schreiben mit Ausdruck und der Bitte um Prüfung, Korrektur oder Neuerfassung.

Unsere erweiterten Beratungs- und Öffnungszeiten

Gut angenommen werden unsere seit 2024 erweiterten Beratungszeiten Dienstag und Freitag, je 8 – 12 und 13 – 17 Uhr auf die wir hiermit nochmals hinweisen.
Termine hierfür können Sie die ganze Woche mit unserer Geschäftsstelle vereinbaren (8 – 17 Uhr).

Im Herbst planen wir wieder unsere beliebten Seminare zum Miet- und Erbrecht zu veranstalten. Im Laufe des Sommers finden Sie Informationen dazu auf unserer Homepage und erhalten rechtzeitig eine gesonderte Einladung mit Anmelde-hinweisen.

RA Dr. Florian Kappes, 1. Vorsitzender
Haus & Grund Landsberg und Umgebung

 

Rechner Indexmieterhöhung

Ganz neu auf der Homepage von Haus & Grund Bayern eingerichtet ist ein Preisindexrechner, die die Berechnung von Mieterhöhungen auf Basis der offiziellen Daten des Statistischen Bundesamtes unterstützt. 
Für die Mietvertragsparteien besteht die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 557b BGB, eine Indexmiete zu vereinbaren. Ist eine Indexmiete vereinbart, kann eine Mietererhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht mehr erfolgen, diese Form der Mieterhöhung ist dann ausgeschlossen. Die über den Preisindexrechner berechnete Mieterhöhung ist dem Mieter in Textform zu erklären, wofür ggf. auch eine E-Mail ausreichend ist.. Der neue Mietzins ist dann zum übernächsten Monat fällig.
Die neue Indexmiete kann durch das Tool auf der Homepage schnell und einfach berechnet werden. Die entsprechenden Werte, der Anstieg in Prozent und der neue Mietzins, lassen sich dem Ergebnis entnehmen. In naher Zukunft wird es ferner möglich sein, die Berechnung als PDF-Dokument speichern zu können und als Ausdruck dem Mieterhöhungsverlangen beizufügen. Dies geht jetzt auch über die Druckfunktion Ihres Browsers.

> Hier können Sie Mietänderungen anhand des Verbraucherpreisindex nach § 557b BGB bei Haus & Grund Bayern berechnen.

Newsletter Herbst 2024

Exklusiv für unsere Mitglieder haben wir digital, kostengünstig und ressourcenschonend aktuelle Themen „rund um Ihre Immobilien“ aufbereitet und unsere Angebote dazu zusammengestellt:

POLITIK & WIRTSCHAFT
• Wohnungsbaugespräch 2024 – Klimafreundlich und bezahlbar bauen?
• Wie geht´s am Immobilienmarkt mit den Preisen, Zinsen und Mieten weiter?
• „Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass jede DIN-Norm eingehalten wird“
• Wohnkosten in Deutschland für Mieter im Schnitt geringer als für Eigentümer
• Bevölkerungsentwicklung bis 2045 – Bevölkerungszahl steigt auf 85,5 Millionen Menschen

RECHT & STEUERN
• Immobilienkauf-Gewährleistung – Feuchte Wohnräume sind ein Kaufmangel, kein Haftungsausschluss bei arglistigem Verschweigen im Notarvertrag möglich!
• Baufirma- bzw. Bauträgerinsolvenz, ein Problem für Bauherren!
• Vorgetäuschter Eigenbedarf – zivil- und strafrechtliche Folgen
• Pflichtteilsrecht – notarielles Nachlassverzeichnis: Was muss ein Notar alles (nicht) machen?

VERMIETEN & VERWALTEN
• Immobilienverwaltung in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – Verwalter verzweifelt gesucht!
• Baumängel am WEG-Gemeinschaftseigentum – Keine Beschlusskompetenz für Untergemeinschaften
• WEG-Verwalter muss Bauarbeiten wie ein Bauherr überwachen
• Legalisierung von Cannabis
• Wärmewende – Hohe Kostenbelastung für Vermieter

HAUS & LEBEN
• Außenlift nachrüsten – Barrierefreiheit im Nachhinein
• Förderungen – Staatliche Zuschüsse für den Abbau von Barrieren

TECHNIK & ENERGIE
• Solarpaket – Neuregelungen für Haus- und Wohnungseigentümer 2024
• Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern – Praxisleitfaden soll Eigentümern bei der Entscheidung helfen

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RA Dr. Florian Kappes
1. Vorsitzender

Ehrenvorsitzender gestorben

Der Haus- und Grundbesitzerverein Landsberg am Lech und Umgebung e. V. trauert um seinen langjährigen Vorstand

Helmut H. Kappes
Rechtsanwalt i.R.
* 26. Februar 1939, + 7. September 2024
Ehrenvorstand, Träger des großen Ehrenzeichens
von Haus & Grund Deutschland

der unsere Vereinigung von 1969 bis 2004 mit hohen Einsatz führte und weiter entwickelte. Wir werden ihm stets ein ankennendes Gedenken bewahren.
Wir haben sein Vermächtnis – sich dauerhaft für die Interessen von Eigentümern und Vermietern einzusetzen – bereits übernommen, ausgebaut und führen es auch in Zukunft gemeinsam weiter fort!

Der Vorstand