Rechner Indexmieterhöhung

Ganz neu auf der Homepage von Haus & Grund Bayern eingerichtet ist ein Preisindexrechner, die die Berechnung von Mieterhöhungen auf Basis der offiziellen Daten des Statistischen Bundesamtes unterstützt. 
Für die Mietvertragsparteien besteht die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 557b BGB, eine Indexmiete zu vereinbaren. Ist eine Indexmiete vereinbart, kann eine Mietererhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht mehr erfolgen, diese Form der Mieterhöhung ist dann ausgeschlossen. Die über den Preisindexrechner berechnete Mieterhöhung ist dem Mieter in Textform zu erklären, wofür ggf. auch eine E-Mail ausreichend ist.. Der neue Mietzins ist dann zum übernächsten Monat fällig.
Die neue Indexmiete kann durch das Tool auf der Homepage schnell und einfach berechnet werden. Die entsprechenden Werte, der Anstieg in Prozent und der neue Mietzins, lassen sich dem Ergebnis entnehmen. In naher Zukunft wird es ferner möglich sein, die Berechnung als PDF-Dokument speichern zu können und als Ausdruck dem Mieterhöhungsverlangen beizufügen. Dies geht jetzt auch über die Druckfunktion Ihres Browsers.

> Hier können Sie Mietänderungen anhand des Verbraucherpreisindex nach § 557b BGB bei Haus & Grund Bayern berechnen.

Newsletter Herbst 2024

Exklusiv für unsere Mitglieder haben wir digital, kostengünstig und ressourcenschonend aktuelle Themen „rund um Ihre Immobilien“ aufbereitet und unsere Angebote dazu zusammengestellt:

POLITIK & WIRTSCHAFT
• Wohnungsbaugespräch 2024 – Klimafreundlich und bezahlbar bauen?
• Wie geht´s am Immobilienmarkt mit den Preisen, Zinsen und Mieten weiter?
• „Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass jede DIN-Norm eingehalten wird“
• Wohnkosten in Deutschland für Mieter im Schnitt geringer als für Eigentümer
• Bevölkerungsentwicklung bis 2045 – Bevölkerungszahl steigt auf 85,5 Millionen Menschen

RECHT & STEUERN
• Immobilienkauf-Gewährleistung – Feuchte Wohnräume sind ein Kaufmangel, kein Haftungsausschluss bei arglistigem Verschweigen im Notarvertrag möglich!
• Baufirma- bzw. Bauträgerinsolvenz, ein Problem für Bauherren!
• Vorgetäuschter Eigenbedarf – zivil- und strafrechtliche Folgen
• Pflichtteilsrecht – notarielles Nachlassverzeichnis: Was muss ein Notar alles (nicht) machen?

VERMIETEN & VERWALTEN
• Immobilienverwaltung in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – Verwalter verzweifelt gesucht!
• Baumängel am WEG-Gemeinschaftseigentum – Keine Beschlusskompetenz für Untergemeinschaften
• WEG-Verwalter muss Bauarbeiten wie ein Bauherr überwachen
• Legalisierung von Cannabis
• Wärmewende – Hohe Kostenbelastung für Vermieter

HAUS & LEBEN
• Außenlift nachrüsten – Barrierefreiheit im Nachhinein
• Förderungen – Staatliche Zuschüsse für den Abbau von Barrieren

TECHNIK & ENERGIE
• Solarpaket – Neuregelungen für Haus- und Wohnungseigentümer 2024
• Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern – Praxisleitfaden soll Eigentümern bei der Entscheidung helfen

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RA Dr. Florian Kappes
1. Vorsitzender

Ehrenvorsitzender gestorben

Der Haus- und Grundbesitzerverein Landsberg am Lech und Umgebung e. V. trauert um seinen langjährigen Vorstand

Helmut H. Kappes
Rechtsanwalt i.R.
* 26. Februar 1939, + 7. September 2024
Ehrenvorstand, Träger des großen Ehrenzeichens
von Haus & Grund Deutschland

der unsere Vereinigung von 1969 bis 2004 mit hohen Einsatz führte und weiter entwickelte. Wir werden ihm stets ein ankennendes Gedenken bewahren.
Wir haben sein Vermächtnis – sich dauerhaft für die Interessen von Eigentümern und Vermietern einzusetzen – bereits übernommen, ausgebaut und führen es auch in Zukunft gemeinsam weiter fort!

Der Vorstand

Haus & Grund Deutschland ist Verband des Jahres 2024

Auszeichnung in der Kategorie “Positionierung und Interessenwahrnehmung”

Die Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement hat den Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bei ihrer Preisverleihung am gestrigen Abend in Wuppertal als „Verband des Jahres 2024“ in der Kategorie „Positionierung und Interessenwahrnehmung“ ausgezeichnet.

Dr. Kai Warnecke. Präsident Haus und Grund Deutschland. Foto: Jens Oellermann Fotografie

Kai Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland: „Wir freuen uns außerordentlich über die Auszeichnung als Verband des Jahres. Sie ist eine besondere Wertschätzung der Arbeit unserer gesamten Organisation. Bei der Entstehung des Heizungsgesetzes hat sich Haus & Grund in erheblichem Maße für die Rechte seiner Mitglieder mit einer politischen Kampagne engagiert und schließlich die Gesetzgebung maßgeblich beeinflusst. Das Heizungsgesetz hat seinen Schrecken für Immobilieneigentümer weitgehend verloren und ist damit deutlich planbarer, finanzierbarer sowie letztendlich praxistauglicher geworden.“

Peter Hahn, Präsident Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement: „Haus & Grund Deutschland hat rund um das Heizungsgesetz eine aufsehenerregende Kampagne initiiert. Der Verband hat aus dem Stand auf eine drastische Fehlentwicklung in der Gesetzgebung eingewirkt und war damit sehr erfolgreich. Haus & Grund Deutschland hat damit verdeutlicht, welchen Stellenwert Verbände in Deutschland haben, damit eine bessere Politik auf den Weg gebracht wird.“

Hintergrund: Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand stieß die Bundesregierung Anfang 2023 die Reform des Gebäudeenergiegesetzes als eines ihrer maßgeblichen Vorhaben an. Haus & Grund als größter und führender Interessenverband von Immobilieneigentümern in Deutschland erreichte mit einer politischen Kampagne, dass das Gesetzesvorhaben maßgeblich verändert wurde. Die vom Verband initiierte öffentliche Debatte um das sogenannte Heizungsgesetz wurde zu einem übergeordneten Gesellschaftsdiskurs über das gegenwärtige politische Handeln in Deutschland sowie die Sorgen um Wohlstand und Sicherheit der Bevölkerung.

Quelle: Pressemitteilung Haus & Grund Deutschland vom 03.09.2024

Haus & Grund Mitgliederversammlung 2024

EINLADUNG zur MITGLIEDERVERSAMMLUNG

am Mittwoch, den 15.05.2024 um 19:00 Uhr im

im Vortragssaal des Sport-, Jugend- und Erholungszentrums, Hungerbachweg 1, 86899 Landsberg
Parkplätze: Schlüsselanger (nördl.) und Max-Friesenegger-Str. (südl.)

Bitte beachten Sie unseren neuen / alten Versammlungsort im Sportzentrum Landsberg.

Tagesordnung:

1.   Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden, RA Dr. Florian Kappes
2.   Kassenbericht 2023; Kassenprüfungsbericht; Entlastung der Vorstandschaft
3.   Wahl eines Kassenprüfers/in
4.   Fachvorträge:

a) Interessantes aus der Versicherungswirtschaft für Immobilienbesitzer,
Walter Maier, Direktionsbeauftragter Bay. Hausbesitzer-Versicherung, München

b) Vom Keller bis zum Dach: Energieberatung, Sanierungs-Fahrplan und Förderprogramme für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden
Josefine Anderer, Energiekoordinatorin bei KLIMA³ – der Klima- und Energieagentur der Landkreise Landsberg, Starnberg und Fürstenfeldbruck

5.    Allgemeine Aussprache, Anregungen und Ausblick

Weitere Anträge zur Tagesordnung müssten schriftlich bis zum 05. Mai 2024 beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.

Sowohl vor (ab ca. 18.30 Uhr) als auch nach der Versammlung können Sie unsere aktuellen Formulare (Mietverträge, Übergabeprotokolle etc.) erwerben.

SONDERBERATUNG – Versicherungen für Immobilien
Darüber hinaus findet am Nachmittag vor der Jahreshauptversammlung, am 15.05.2024 von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr in unserer Geschäftsstelle Lechstr. 3, Landsberg eine Sonderberatung über Versicherungsfragen durch den Referenten (TOP 4 a)) Herrn Walter MAIER, Direktionsbeauftragter der Bayerischen Hausbesitzer-Versicherung statt. Diese persönliche Beratung ist kostenlos und unabhängig davon, ob Sie bei der vorgenannten Gesellschaft Versicherungsverträge haben oder nicht. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Ergänzung zu TOP 4 b) – Energetische Immobiliensanierung: Weitere Veranstaltungen und Beratungsangebote unter > www.klimahochdrei.bayern
Ausführliche, aktuelle Informationen zu Fördermitteln unter > hausund.co/heizungstausch.

Unsere erweiterten Beratungs- und Öffnungszeiten
Zur besseren Verteilung telefonischer & persönlicher Beratungstermine haben wir die Beratungszeiten für unsere Mitglieder auf

Dienstag und Freitag, je 8 – 12 und 13 – 17 Uhr

erweitert. Wenn es trotzdem mal etwas dauert, bis sich ein qualifizierter Rechtsanwalt/in mit Ihrem Anliegen beschäftigen kann, bitten wir um etwas Geduld.

Zur beiderseitigen Zeitersparnis bevorzugen wir die Vereinbarung von telefonischen Beratungsterminen, zu denen Sie gerne vorab Unterlagen (z. B. Mietverträge, Pläne oder Fotos) mailen/abgeben/zusenden können: Diese werden Ihrem Berater:in weitergeleitet und können dann erörtert werden.

Unsere allgemeinen Öffnungszeiten der Geschäftsstelle – die der Kanzlei KAPPES & KOLLEGEN entsprechen – z. B. für Terminvereinbarungen, Formularkauf oder Vergleichsmietenabfragen – sind nun

Montag – Freitag, 8 – 17 Uhr (durchgehend).

Im Herbst wollen wir eine digitale Information zu aktuellen Themen „rund um die Immobilie“ für Sie zusammenstellen.

RA Dr. Florian Kappes, 1. Vorsitzender

> Für Mitglieder hier Protokoll, Powerpoint-Präsentationen Dr. Kappes zu Top 1 und Vortrag zu 4 b)