Nun herrscht endlich Klarheit in Berlin: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass dem Berliner Senat die Gesetzgebungskompetenz für die Mietendeckelregelung fehlt. Das Gesetz ist somit nichtig. Haus & Grund Landsberg begrüßt diese Entscheidung.

„Wir sind froh, dass nun auch von höchster judikativer Stelle geklärt ist, dass der Mietendeckel in Berlin gegen das Grundgesetz verstößt. So ähnlich hatte es bereits der Bayerische Verfassungsgerichtshof im Urteil gegen das Bürgerbegehren Mietenstopp entschieden“, erklärt Dr. Florian Kappes, Vorstand von Haus & Grund Landsberg, und sagt weiter: „Die Erfahrungen mit dem Berliner Mietendeckel haben gezeigt, dass dieses Instrument lediglich aus ideologischer Sicht Sinn macht. Mehr bezahlbarer Wohnraum kann hierdurch nicht geschaffen werden.“ Studien hatten gezeigt, dass Regelungen, wie der Mietendeckel, vielmehr zu einer Verknappung des Angebots an Mietwohnungen führen, da sich gerade private Vermieter die Vermietung nicht mehr leisten können und die Wohnung daher verkaufen oder selbst nutzen. Hinzu kommt, dass Mieter von gedeckelten Wohnungen aufgrund der niedrigen Miete nicht mehr umziehen, sodass auch diese Wohnungen dem Markt dauerhaft entzogen werden. Das Beratungsunternehmen DIV Econ GmbH hatte dies bereits im Juni 2020 prophezeit. Aktuelle Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaftsforschung zu den Auswirkungen des Mietspiegels bestätigen das: Die wöchentlichen Wohnungsannoncen gingen in Berlin seit Geltung des Mietendeckels um 57,5 Prozent zurück. „Daher ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht solchen Regelungen auf Länderebene nunmehr einen Riegel vorgeschoben hat. Insbesondere können so private Vermieter weiterhin ihre Wohnungen vermieten. Somit bleiben dem Mietmarkt genau diejenigen Vermieter erhalten, die bereits seit Jahren für bezahlbare Mieten sorgen“, sagt Dr. Kappes.

Alleine der Bundesgesetzgeber könnte daher – ggf. nach der Bundestagswahl im September – wirksam Mietendeckel einführen, auf Länderebene dürfte das Thema mit dieser Entscheidung „vom Tisch“ sein.  Natürlich lehnt Haus & Grund dies ebenfalls ab, weil mit staatlich gedeckelten Mieten keine einzige neue Wohnung auf den Markt kommt und private Investoren nachhaltig abgeschreckt werden.

15.04.2021