Rechtzeitig auf Steuererklärung vorbereiten – Haus & Grund unterstützt

Alle Eigentümer müssen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 elektronisch eine Steuererklärung abgeben, auf deren Basis die neue Grundsteuer berechnet wird. „Und diese Erklärung hat es in sich“, sagte Dr. Florian Kappes, Vorsitzender von Haus & Grund Landsberg. „Es werden eine Reihe von Angaben verlangt, die nicht jeder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sofort parat hat – insbesondere bei älteren Gebäuden“, ergänzte Dr. Kappes. Wer bei den Vorbereitungen zur Steuererklärung Unterstützung benötigt, könne sich als Mitglied an Haus & Grund Landsberg wenden und hier weitere Informationen abrufen.

Vom Eigentümer werden im Rahmen der Steuererklärung Angaben zu jeder einzelnen Immobilie sowie zum Steuerpflichtigen selbst verlangt. Dazu gehören unter anderem die Steuernummer, Angaben zu Miteigentumsanteilen, sofern es sich um eine Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt, die Grundbuchblattnummer, die Flurstücknummer und zu Flächengrößen – in anderen Bundesländern noch einiges mehr. Haus & Grund weist darauf hin, dass empfindlichen Strafen drohen, wenn die Steuerklärung nicht fristgerecht abgegeben wird. Die Erklärung hat in der Regel per elektronischem ELSTER-Portal, ausnahmsweise auf Papierformularen zu erfolgen.