Antragstart am 15. Mai 2023
Aufgrund der enorm gestiegenen Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern hat der Bund einen Härtefallfonds für Privathaushalte auf den Weg gebracht und stellt dafür 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung. Nach dieser Härtefallregelung sollen die Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdoppelung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern zählen ausschließlich Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.

Mehr dazu für Mitglieder im Sonderrundschreiben unsers Landesverbandes im geschlossenen Mitgliederbereich oder auf der staatlichen Homepage.