Die 10 wichtigsten Punkte
beim Wohnraummietvertrag

Ständig neue Urteile und Gesetze, z. B. zu Schönheitsreparatur-Klauseln oder die Mietpreisbremse, machen das Vermieten nicht einfacher. Wie Sie trotzdem die verbleibenden Spielräume ausschöpfen und rechtssichere Verträge abschließen können, erfahren Sie an diesem Abend. Anhand unsere Formularvertrages werden kritische Punkte erörtert, z. B.: Mieterhöhungen im Vertrag ausmachen (Index-, Staffelmiete). Zeitmietverträge. Gewährleistungsausschlüsse.

Wann: Donnerstag, 09.10.25, 19 Uhr
Wo: Sparkassen-Saal, Hauptplatz 1, Landsberg
Wer: Tanja Löwenstein, Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht.

VERGANGEN

Rechte und Pflichten
des Vermieters im Mietverhältnis

Der Vortrag gibt verständliche Antworten zu Fragen, die häufig bei der Vermietung von Wohnraum auftreten: Wie darf der Mieter die Wohnung nutzen? Welche und wie viele Personen oder Tiere sind erlaubt? Was darf er verändern und wann muss er für Beschädigungen haften? Wann darf der Vermieter die Wohnung betreten? Wie ist die Rechtslage bei Mängeln in der Wohnung? Was ist grundsätzlich bei einer Betriebskostenabrechnung zu beachten? Wie kann die Miete erhöht werden? Speziell: Was tun, wenn der Mieter eine E-Auto-Wallbox oder ein Stecker-Solargerät (Balkonkraftwerk) installieren will?

Wann: Mittwoch, 15.10.25, 19 Uhr
Wo: Sparkassen-Saal, Hauptplatz 1, Landsberg
Wer: Christian Geppert, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

VERGANGEN

Beim Zentralverbandstag vertreten

Vorstand Dr. Florian Kappes nahm Anfang Mai 2018 als Delegierter des bayerischen Landesverbands an der Jahrestagung aller deutschen Haus- und Grundbesitzervereine teil. Neben dem Austausch mit anderen Vereinsvertretern, wurden Referate zu aktuellen Themen „rund um die Immobilie“ abgehalten: Datenschutz, Energie, Grundsteuerreform und geplante Änderungen im Mietrecht – alles Themen, von denen auch alle Immobilieneigentümer im Landkreis Landsberg betroffen sind.

„Die privaten Haus- und Wohnungseigentümer schaffen für sich, ihre Familien und ihre Mieter erfolgreich eine Heimat, in der wir gut und gerne leben. Eine verantwortungsvolle Wohnungspolitik muss diese Bürger zum Maßstab machen.“- so Haus & Grund-Präsident Warnecke beim Festakt anlässlich des 132. Verbandstages von Haus & Grund Deutschland in Hannover.

Vor den rund 1.100 Mitgliedern und Gästen warb Warnecke dafür, die privaten Eigentümer noch stärker als Partner zu sehen – für eine gute Wohnraumversorgung zu angemessenen Mieten und für ein lebenswertes Wohnumfeld. „Private Einzelvermieter bilden nicht nur quantitativ das Rückgrat des Mietwohnungsmarktes in Deutschland. Sie sind auch die Vermietergruppe, mit denen Mieter am zufriedensten sind und sorgen somit für einen stabilen Mietwohnungsmarkt“, unterstrich Warnecke.

Dr. Warnecke beim Rechenschaftsbericht

Festredner Wolfgang Kubicki, Vizepräsident des Deutschen Bundestags und Mitglied von Haus & Grund gab pointierte Einblicke in die aktuellen Gesetzesvorhaben und deren Zustandekommen.

Mitglieder von Haus & Grund Landsberg werden darüber exklusiv und automatisch im Rahmen der wöchentlichen Mitgliederberatung, durch Rundschreiben oder auf der anstehenden Mitgliederversammlung im Juni informiert.

BVerfG zur Grundsteuer: Verfassungswidrig!

Chance zur Einführung eines einfacheren und nachvollziehbaren Bewertungssystems nutzen!

Unerwartet kommt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bewertungsgrundlage der Grundsteuer nicht: Die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig. Es müssen neue Bewertungsregeln geschaffen werden, da die alten Einheitswerte zu erheblichen Ungleichbehandlungen führen. Das liegt insbesondere daran, da es seit 1964 zu keinen Neubewertungen mehr gekommen ist. Sofern neue Werte – etwa bei Neubauten – ermittelt werden mussten, wurden sie auf die Werte von 1964 zurückgerechnet. Auf diese Weise sind erhebliche Verwerfungen entstanden.

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bietet die Chance, neue und zugleich einfache Bewertungsgrundlagen für die Grundstücke zu schaffen“, betonte Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Vorschläge liegen bereits vor, etwa das Südländermodell, das auch von der bayerischen Staatsregierung vertreten wird. Es basiert i.W. auf den Grundstücks- und Immobiliengrößen, Anpassungen könnten über Steuermesszahlen oder andere Faktoren gelingen. Dagegen wurde von der Mehrheit der Bundesländer bereits vor längerem ein Gesetzentwurf eingebracht, der aber nicht verabschiedet worden ist. Er sieht vor, dass Grundstücke und Immobilien auf der Basis der Bodenrichtwerte und der Herstellungskosten neu bewertet werden und dieser Wert alle zwei Jahre angepasst wird. Dieser Wert soll als Basis der Bemessung der Grundsteuer dienen. „Aber dieser Gesetzentwurf führt zu den gleichen Problemen wie der bisherige Einheitswert“, wunderte sich Dr. Kirchhoff. „Auch die Einheitswerte sollten regelmäßig neu festgesetzt werden, der Aufwand war aber viel zu groß, so dass man schließlich darauf verzichtete. Das wäre auch bei einem solch komplizierten System, wie im Gesetzentwurf festgehalten, zu erwarten“.

„Wichtig ist, dass die Regierung schnell Klarheit schafft und einfache und nachvollziehbare Regelungen schafft“, forderte Dr. Kirchhoff. Damit die Kosten des Wohnens bezahlbar bleiben, rät Haus & Grund Bayern dringend dazu, dass das aus der neu konzipierten Steuer erzielte Aufkommen maximal dem bisherigen Steueraufkommen entsprechen darf. Neubewertung führen sicher dazu, dass für einzelne Grundstücke eine höhere Steuerlast entsteht, für andere eine niedrigere. „Aber umfassende Steuererhöhungen wären kontraproduktiv und würden das Wohnen verteuern“, stellte Dr. Kirchhoff klar. Das betrifft alle Bürger: Mieter, Vermieter und Selbstnutzer. Besonders hart träfe es auch junge Familien, die sich die Finanzierung ihrer Immobilie gerade leisten können. Das darf nicht geschehen.

München / Landsberg, 11. April 2018