Aktuelles
Nun herrscht endlich Klarheit in Berlin: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass dem Berliner Senat die Gesetzgebungskompetenz für die Mietendeckelregelung fehlt. Das Gesetz ist somit nichtig. Haus & Grund Landsberg begrüßt diese Entscheidung.
„Wir sind froh, dass nun auch von höchster judikativer Stelle geklärt ist, dass der Mietendeckel in Berlin gegen das Grundgesetz verstößt. So ähnlich hatte es bereits der Bayerische Verfassungsgerichtshof im Urteil gegen das Bürgerbegehren Mietenstopp entschieden“, erklärt Dr. Florian Kappes, Vorstand von Haus & Grund Landsberg, und sagt weiter: „Die Erfahrungen mit dem Berliner Mietendeckel haben gezeigt, dass dieses Instrument lediglich aus ideologischer Sicht Sinn macht. Mehr bezahlbarer Wohnraum kann hierdurch nicht geschaffen werden.“ Studien hatten gezeigt, dass Regelungen, wie der Mietendeckel, vielmehr zu einer Verknappung des Angebots an Mietwohnungen führen, da sich gerade private Vermieter die Vermietung nicht mehr leisten können und die Wohnung daher verkaufen oder selbst nutzen. Hinzu kommt, dass Mieter von gedeckelten Wohnungen aufgrund der niedrigen Miete nicht mehr umziehen, sodass auch diese Wohnungen dem Markt dauerhaft entzogen werden. Das Beratungsunternehmen DIV Econ GmbH hatte dies bereits im Juni 2020 prophezeit. Aktuelle Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaftsforschung zu den Auswirkungen des Mietspiegels bestätigen das: Die wöchentlichen Wohnungsannoncen gingen in Berlin seit Geltung des Mietendeckels um 57,5 Prozent zurück. „Daher ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht solchen Regelungen auf Länderebene nunmehr einen Riegel vorgeschoben hat. Insbesondere können so private Vermieter weiterhin ihre Wohnungen vermieten. Somit bleiben dem Mietmarkt genau diejenigen Vermieter erhalten, die bereits seit Jahren für bezahlbare Mieten sorgen“, sagt Dr. Kappes.
Alleine der Bundesgesetzgeber könnte daher – ggf. nach der Bundestagswahl im September – wirksam Mietendeckel einführen, auf Länderebene dürfte das Thema mit dieser Entscheidung “vom Tisch” sein. Natürlich lehnt Haus & Grund dies ebenfalls ab, weil mit staatlich gedeckelten Mieten keine einzige neue Wohnung auf den Markt kommt und private Investoren nachhaltig abgeschreckt werden.
15.04.2021
Aktuelles, Recht
Aufgrund des Inkrafttretens des novellierten Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) am 1. Dezember 2020 veröffentlichen Haus & Grund Deutschland sowie der Verband der Immobilienverwalter Deutschland einen gemeinsamen Mustervertrag für die Wohnungseigentumsverwaltung. Er berücksichtigt die im Zuge der Gesetzesreform veränderten Vorgaben sowie die Entwicklung der Rechtsprechung und ist vom Gedanken der Transparenz getragen. „Ziel der WEG-Reform war es, den Verbraucherschutz zu stärken. Dazu bietet ein transparenter und nachvollziehbarer WEG-Verwaltervertrag eine gute Grundlage der Zusammenarbeit. Daher war es die logische Konsequenz, dass beide Dachverbände einen gemeinsamen Mustervertrag für die Wohnungseigentumsverwaltung erarbeiten“, erläutert Dr. Florian Kappes, Vorstand von Haus & Grund Landsberg. Die sowohl durch das reformierte WEG geschaffene erhöhte Verantwortung der Eigentümergemeinschaften als auch der Gestaltungsspielraum bei den Aufgaben und Befugnissen des Verwalters müssen sich im Verwaltervertrag widerspiegeln. So muss dieser vertrauensvoll, transparent und im fairen Ausgleich stehen. Der Mustervertrag berücksichtigt neben den im Zuge der WEG-Reform erforderlichen Neuerungen wie den Rechten und Pflichten des Wohnungseigentumsverwalters auch die Entwicklung der Rechtsprechung, beispielsweise zu umstrittenen Vergütungsfragen. „Der Mustervertrag sowie die Ausfüllhilfen für Eigentümer können ab sofort auf der Homepage unseres Zentralverbands kostenfrei heruntergeladen werden“, informiert Dr. Kappes.
Aktuelles
Der Bundestag hat vergangene Woche im Schnelldurchlauf ein Gesetz verabschiedet, nachdem zukünftig vermutet werden soll, dass staatliche Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie eine erhebliche Störung der Geschäftsgrundlage bei Gewerberaummietverhältnissen darstellen. Die Folge: In der Regel haben Gewerbemieter das Recht, die Miete neu zu verhandeln.
„Mit der Gesetzesänderung werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf private Kleinvermieter abgeladen“, warnt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Bereits im Frühjahr hatten viele dieser Vermieter mit ihren Mietern weitreichende Vereinbarungen geschlossen, um die Schäden der Pandemie gering zu halten. Doch viele solvente und große Unternehmen haben die bestehenden Regelungen ausgenutzt, um an Mietausgaben zu sparen. Dies steht nun auch wieder zu befürchten. „Gerade private Vermieter, die durch die Corona-Pandemie auch in ihrem Hauptberuf Einbußen hinnehmen müssen, sind durch ausfallende Mieteinnahmen nahezu existenz-bedrohend betroffen. Erschwerend kommt hinzu, dass private Vermieter, anders als die nun weiter begünstigten Unternehmen, keine finanziellen Hilfen vom Staat erhalten“, sagt Dr. Kirchhoff. Ein unhaltbarer Zustand, der private Eigentümer noch mehr zum Verkauf ihrer Immobilie zwingen könnte und sie somit nach und nach aus dem Immobilien- und Mietmarkt verdrängt.
Aktuelles
Wir sind weiter für Sie da!
Aufgrund der mittlerweile leider wieder angespannten Corona-Lage bevorzugen wir die Beratung telefonisch oder per E-Mail . Sollten Sie, z. B. wegen umfassender Unterlagen oder schwierigerem Sachverhalt, lieber persönlich mit einem unserer Berater:innen sprechen wollen, ist dies unter Einhaltung der 3-G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet – Nachweise bitte am Empfang vorzeigen) möglich.
- Telefonische Beratung durch unsere Fachanwälte Dienstag (13 – 18 Uhr) und Freitag (8.30 – 12 und 13 – 17 Uhr). Sofern dazu Unterlagen, Schriftverkehr, Bilder oder Pläne sinnvoll sind, schicken Sie diese am besten gescannt vorab per Mail. Vereinbarung von Terminen hierfür die ganze Woche möglich!
- Alle Formulare rund um´s Vermieten können hier online bestellt werden.
- Aktuelle Merkblätter & Infos speziell für Eigentümer & Vermieter finden Sie unten.
Für 2022 gehen wir davon aus, endlich wieder mal eine Präsenzversammlung durchführen zu können.
Wir danken für Ihr Verständnis und hoffen, dass wir alle gemeinsam & gesund durch diese Krise kommen.
Dr. Florian Kappes
Vorstand
Haus & Grund Landsberg
(Stand: 12.12.2021)
Merkblätter & Info´s zur Corona-Krise
Aufbau Dateiname: Datum (Jahr_Monat_Tag)_Quelle_Inhaltsbeschreibung (jüngste oben!)
210607_Infoblatt Corona Haus & Grund Bayern
200623 Info Deutschland Umsatzsteuersenkung
200623 Infoblatt Haus Grund Bayern 200527 Infoblatt Haus Grund Deutschland
200323 HGV_Analyse_Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil- Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
200324 BMJV_FAQ_Miete
200326 HGV Bayern_Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Mietrecht
200331_HGV Bayern_Infoblatt Corona
Links
Haus & Grund Bayern Landesverband
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Aktuelles
Klimawandel, Fridays for Future, CO2-Bepreisung. Die aktuellen Diskussionen in Politik und Gesellschaft zeigen es deutlich: Klimaschutz wird immer wichtiger. Auch Dr. Kappes, Vorstand von Haus & Grund Landsberg betont: „Klimaschutz ist für uns und die zukünftigen Generationen wichtig“, mahnt aber gleichzeitig: „Klimaschutz mit Hau-Drauf-Methoden durchzusetzen verschlechtert die Situation auf dem Wohnungsmarkt. Gebot der Stunde sollte daher Klimaschutz mit Augenmaß sein.“
Gemeint ist vor allem die richtige Abwägung zwischen den großen Zielen dieser Zeit: Dem Klimaschutz auf der einen Seite und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auf der anderen Seite. Immer höhere Anforderungen an Bestands- und Neuimmobilien verteuern die Baukosten, die sich ohnehin bereits auf einem Allzeit-Hoch befinden, nur noch mehr. „Höhere Baukosten bedeuten zwangsläufig höhere Mieten. Anders ist eine neue oder neuwertig sanierte Immobilie durch private Vermieter nicht mehr zu bewirtschaften. Es kommt damit in begehrten Regionen wie der unseren zwangsläufig zu Schlagzeilen wie: ´Landsberg teuerer als Berlin´ (LT vom 21.01. und 23.01.20)“, erklärt Dr. Kappes. Es zeigt sich also, dass Klimaschutz auf Teufel komm raus und die Schaffung von bezahlbarem Wohnen nicht zusammenpassen. „Die Politik muss sich daher im Klaren darüber werden, welches Ziel vorrangig verfolgt werden soll. Beides zusammen funktioniert nicht“, macht Dr. Kappes deutlich.
Haus & Grund Landsberg steht daher für angemessene Modernisierungen im Bereich des Klimaschutzes, die die Standards Schritt für Schritt und nicht von Jetzt auf Gleich verbessern. Nur damit ist gesichert, dass private Vermieter weiterhin Wohnungen zu günstigeren Preisen anbieten können, ohne durch enorme Modernisierungskosten zum Verkauf an Wohnunternehmen gezwungen zu werden, die die Kosten für den Klimaschutz nur im Gegenzug mit steigenden Mieten tragen wollen werden.
Die Schaffung von günstigem, sozialem Wohnraum unter Einhaltung aktueller technischer Standards muss aber die öffentliche Hand – Bund, Länder und Gemeinden – mit Querfinanzierung aus Steuermitteln übernehmen. Es handelt sich dabei um eine öffentliche, nicht private Kernaufgabe! Diese Problematik lässt sich nicht „Privatisieren“, so wie dies in der Vergangenheit versucht wurde und in (Kommunal-) Parlamenten und Diskussionen immer wieder anklingt. Populäre Zwangsinstrumente wie z. B. Mietpreisbremsen, Mietspiegel oder auch die sog. SoBoN (Soziale Bodennutzung) bei der der Baulandaktivierung ziehen private Investoren nicht an, sondern schrecken sie mittelfristig ab.