Mietrechtsanpassungsgesetz, Mietpreisbremse und nun ein Gesetzesentwurf für einen Mietendeckel in Bayern: Aus allen Richtungen erfolgen derzeit Eingriffe in das Mietrecht, die das Vermieten immer schwieriger gestalten. Der Landesverband bayerischer Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer Haus & Grund Bayern sieht diese Entwicklung kritisch.

„Privaten Vermietern werden von der Politik immer neue Steine in den Weg gelegt. Anstatt langfristige Lösungen für Wohnungsknappheit und bezahlbaren Wohnraum zu finden, wird lediglich der Mangelzustand mehr schlecht als recht verwaltet“, sagt Dr. Kappes, Vorstand von Haus & Grund Landsberg. Schlimmer noch: Maßnahmen wie die Mietpreisbremse oder sogar ein Mietendeckel nach Berliner Vorbild schrecken private Vermieter ab. „Wenn ein Vermieter aufgrund dieser Einschränkungen keine Rendite mehr erhält, mit der er auch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchführen muss, wird er irgendwann sein Heil im Verkauf suchen“, sagt Dr. Kappes. Wohnungsunternehmen und Spekulanten, die aus der Wohnungsknappheit maximalen Gewinn abschöpfen wollen, wären die einzigen Profiteure. Dagegen stehen gerade private Vermieter für preiswertes Wohnen und ein gutes Mietverhältnis. Dies wird immer wieder durch repräsentative Umfragen bestätigt. Deshalb sagt Haus & Grund Bayern, kann der Weg zu mehr bezahlbarem Wohnraum nur mit und nicht gegen die privaten Vermieter beschritten werden. „Wir wünschen uns beispielsweise, dass mehr privaten Investoren die Möglichkeit gegeben wird in Konversionsflächen zu investieren. Bislang kommen hier die Gelder meist von großen Unternehmen, die natürlich entsprechend Gewinn als Gegenleistung erwarten“, erklärt Dr. Kirchhoff, Vorsitzende von Haus & Grund Bayern.

Nichts anderes gilt für die bayerische Mieterschutzverordnung, die am 07.08.2019 in Kraft getreten ist, und in der die Gemeinden Landsberg, Kaufering und Dießen als Gebiete mit “angespannten Wohnungsmärkten” festgelegt sind. Dort gelten jetzt die Vorschriften der sog. Mietpreisbremse, in den anderen Gemeinden des Landkreises nicht. Mehr hierzu exklusiv für Mitglieder unter Downloads.