Der Bundestag hat vergangene Woche im Schnelldurchlauf ein Gesetz verabschiedet, nachdem zukünftig vermutet werden soll, dass staatliche Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie eine erhebliche Störung der Geschäftsgrundlage bei Gewerberaummietverhältnissen darstellen. Die Folge: In der Regel haben Gewerbemieter das Recht, die Miete neu zu verhandeln.
„Mit der Gesetzesänderung werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf private Kleinvermieter abgeladen“, warnt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Bereits im Frühjahr hatten viele dieser Vermieter mit ihren Mietern weitreichende Vereinbarungen geschlossen, um die Schäden der Pandemie gering zu halten. Doch viele solvente und große Unternehmen haben die bestehenden Regelungen ausgenutzt, um an Mietausgaben zu sparen. Dies steht nun auch wieder zu befürchten. „Gerade private Vermieter, die durch die Corona-Pandemie auch in ihrem Hauptberuf Einbußen hinnehmen müssen, sind durch ausfallende Mieteinnahmen nahezu existenz-bedrohend betroffen. Erschwerend kommt hinzu, dass private Vermieter, anders als die nun weiter begünstigten Unternehmen, keine finanziellen Hilfen vom Staat erhalten“, sagt Dr. Kirchhoff. Ein unhaltbarer Zustand, der private Eigentümer noch mehr zum Verkauf ihrer Immobilie zwingen könnte und sie somit nach und nach aus dem Immobilien- und Mietmarkt verdrängt.