Haus & Grund im Dialog mit MdB Michael Kießling

Im Vorfeld der ordentlichen Mitgliederversammlung tauschten sich Vorstand Dr. Kappes und der für den Wahlkreis Landsberg im Bundestag befindliche und aus Denklingen stammende Bundestagsabgeordnete Michael Kießling, CSU, über den aktuellen Stand der Wohnungsbaupolitik aus. Kießling erläuterte, dass es noch keinen abschließenden Gesetzesentwurf zur Reform der Grundsteuer gäbe: Die CSU sei weiterhin für das einfache und für bayerische Immobilienbesitzer und Mieter günstigere, sog. Flächenmodell. Nur wenn dieses nicht mehrheitsfähig wäre, sollte notfalls eine Länderöffnungsklausel eingeführt werden, wonach dann die jeweiligen Bundesländer ihre eigenen Berechnungsgrundlagen festlegen könnten. Die Gemeinden hätten über die sog. Hebesätze weiterhin Einflussmöglichkeit auf die letztendliche Höhe der ab 2020 neu festzusetzenden Grundsteuer.

Die CSU-Bundestagsfraktion sei gegen eine weitere Verschärfung der sog. Mietpreisbremsen: Der unabgestimmte Vorstoß von Ex-Justizministerin Barley würde von ihm und seiner Fraktion abgelehnt. Weitere Inhalte des interessanten Gesprächs für Mitglieder von Haus & Grund auf der Mitgliederversammlung am 05.06.2019.

Kießling und Dr. Kappes verblieben, auch in Zukunft zu politischen Themen für Eigentümer, Vermieter und Bauherren im Gespräch zu bleiben.

Mietrechtsanpassungsgesetz 2019 im Detail

Das zum 01.01.2019 in Kraft getretene Gesetz justiert die Mietpreisbremse nach – allerdings nicht in Bayern und damit auch nicht im Landkreis Landsberg! Ferner wird die sog. Modernisierungsmieterhöhung bundesweit auf 8% Kostenumlage pro Jahr eingeschränkt, anderseits bei Investitionen bis zu 10.000 € vereinfacht.Das sog. „Herausmodernisieren“ wird sanktioniert. Zuletzt wurde die Möglichkeit abgeschafft, mit Sozialträgern und der öffentlichen Hand Gewerberaummietverträge abzuschließen, aufgrund dessen diese wiederum Wohnraum an Menschen mit dringendem Wohnbedarf zur Verfügung stellen. Diese Änderung wird die Vermietung von Wohnraum zu öffentlichen Zwecken künftig deutlich erschweren (§ 578 Abs. 3 BGB n.F.), weil für Eigentümer die Vorteile des Gewerberaummietrechts (z. B. Abschluss von Zeitmietverträgen) wegfallen.

> Hier können Sie den ausführlichen Beitrag als PDF öffnen, speichern oder ausdrucken: Mietrechtsanpassungsgesetz_2019

Haus & Grund begrüßt vereinfachtes Verfahren bei der Modernisierungsumlage

Durch die Verschärfung der Mietpreisbremse bringt das umstrittene Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG), das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, nicht viel Gutes. Eine Ausnahme bildet jedoch das vereinfachte Verfahren der Modernisierungsumlage.

Vermieter können bei bestimmten Modernisierungen Mieter in einem gewissen Umfang an den Kosten beteiligen.

Bislang muss der Vermieter, wenn er eine Modernisierung durchführt, den in den Modernisierungskosten enthaltenen Reparaturaufwand berechnen oder schätzen, da diese Kosten nicht im Wege einer Mieterhöhung auf den Mieter umlegbar sind. Aufgrund dieser komplizierten Berechnung schreckten viele private Vermieter vor solchen Maßnahmen zurück. Das neue vereinfachte Verfahren soll den Vermietern die Umlage nun leichter machen. Übersteigen die Modernisierungskosten den Betrag von 10.000 Euro nicht, kann der Vermieter pauschal 30 Prozent der Kosten als Reparaturaufwand abziehen. Den Rest kann er dann mit dem, ebenfalls durch das MietAnpG gesenkten Umlagesatz von nunmehr acht Prozent, auf den Mieter umlegen. „Wir sind froh darüber, dass der Gesetzgeber in dieser Angelegenheit unserem Vorschlag gefolgt ist. Durch diese Änderung wird endlich auch der private Vermieter erhört und ihm zumindest die Berechnung der auf die Mieter umlegbaren Kosten bei kleineren Maßnahmen erleichtert“, freut sich Dr. Florian Kappes, Vorstand von Haus & Grund Landsberg.

Beim Zentralverbandstag vertreten

Vorstand Dr. Florian Kappes nahm Anfang Mai 2018 als Delegierter des bayerischen Landesverbands an der Jahrestagung aller deutschen Haus- und Grundbesitzervereine teil. Neben dem Austausch mit anderen Vereinsvertretern, wurden Referate zu aktuellen Themen „rund um die Immobilie“ abgehalten: Datenschutz, Energie, Grundsteuerreform und geplante Änderungen im Mietrecht – alles Themen, von denen auch alle Immobilieneigentümer im Landkreis Landsberg betroffen sind.

„Die privaten Haus- und Wohnungseigentümer schaffen für sich, ihre Familien und ihre Mieter erfolgreich eine Heimat, in der wir gut und gerne leben. Eine verantwortungsvolle Wohnungspolitik muss diese Bürger zum Maßstab machen.“- so Haus & Grund-Präsident Warnecke beim Festakt anlässlich des 132. Verbandstages von Haus & Grund Deutschland in Hannover.

Vor den rund 1.100 Mitgliedern und Gästen warb Warnecke dafür, die privaten Eigentümer noch stärker als Partner zu sehen – für eine gute Wohnraumversorgung zu angemessenen Mieten und für ein lebenswertes Wohnumfeld. „Private Einzelvermieter bilden nicht nur quantitativ das Rückgrat des Mietwohnungsmarktes in Deutschland. Sie sind auch die Vermietergruppe, mit denen Mieter am zufriedensten sind und sorgen somit für einen stabilen Mietwohnungsmarkt“, unterstrich Warnecke.

Dr. Warnecke beim Rechenschaftsbericht

Festredner Wolfgang Kubicki, Vizepräsident des Deutschen Bundestags und Mitglied von Haus & Grund gab pointierte Einblicke in die aktuellen Gesetzesvorhaben und deren Zustandekommen.

Mitglieder von Haus & Grund Landsberg werden darüber exklusiv und automatisch im Rahmen der wöchentlichen Mitgliederberatung, durch Rundschreiben oder auf der anstehenden Mitgliederversammlung im Juni informiert.

BVerfG zur Grundsteuer: Verfassungswidrig!

Chance zur Einführung eines einfacheren und nachvollziehbaren Bewertungssystems nutzen!

Unerwartet kommt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bewertungsgrundlage der Grundsteuer nicht: Die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig. Es müssen neue Bewertungsregeln geschaffen werden, da die alten Einheitswerte zu erheblichen Ungleichbehandlungen führen. Das liegt insbesondere daran, da es seit 1964 zu keinen Neubewertungen mehr gekommen ist. Sofern neue Werte – etwa bei Neubauten – ermittelt werden mussten, wurden sie auf die Werte von 1964 zurückgerechnet. Auf diese Weise sind erhebliche Verwerfungen entstanden.

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bietet die Chance, neue und zugleich einfache Bewertungsgrundlagen für die Grundstücke zu schaffen“, betonte Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Vorschläge liegen bereits vor, etwa das Südländermodell, das auch von der bayerischen Staatsregierung vertreten wird. Es basiert i.W. auf den Grundstücks- und Immobiliengrößen, Anpassungen könnten über Steuermesszahlen oder andere Faktoren gelingen. Dagegen wurde von der Mehrheit der Bundesländer bereits vor längerem ein Gesetzentwurf eingebracht, der aber nicht verabschiedet worden ist. Er sieht vor, dass Grundstücke und Immobilien auf der Basis der Bodenrichtwerte und der Herstellungskosten neu bewertet werden und dieser Wert alle zwei Jahre angepasst wird. Dieser Wert soll als Basis der Bemessung der Grundsteuer dienen. „Aber dieser Gesetzentwurf führt zu den gleichen Problemen wie der bisherige Einheitswert“, wunderte sich Dr. Kirchhoff. „Auch die Einheitswerte sollten regelmäßig neu festgesetzt werden, der Aufwand war aber viel zu groß, so dass man schließlich darauf verzichtete. Das wäre auch bei einem solch komplizierten System, wie im Gesetzentwurf festgehalten, zu erwarten“.

„Wichtig ist, dass die Regierung schnell Klarheit schafft und einfache und nachvollziehbare Regelungen schafft“, forderte Dr. Kirchhoff. Damit die Kosten des Wohnens bezahlbar bleiben, rät Haus & Grund Bayern dringend dazu, dass das aus der neu konzipierten Steuer erzielte Aufkommen maximal dem bisherigen Steueraufkommen entsprechen darf. Neubewertung führen sicher dazu, dass für einzelne Grundstücke eine höhere Steuerlast entsteht, für andere eine niedrigere. „Aber umfassende Steuererhöhungen wären kontraproduktiv und würden das Wohnen verteuern“, stellte Dr. Kirchhoff klar. Das betrifft alle Bürger: Mieter, Vermieter und Selbstnutzer. Besonders hart träfe es auch junge Familien, die sich die Finanzierung ihrer Immobilie gerade leisten können. Das darf nicht geschehen.

München / Landsberg, 11. April 2018