Mitgliederversammlung 05.06.2019

… mit interessanten Fachvorträgen zu Miete & Mieterhöhungen unter Berücksichtung des Mietrechtsanpassungsgesetzes und Ausblick auf die neuen Bodenrichtwerte 2018.

Vorstand einstimmig entlastet und wiedergewählt. Die Mitglieder waren mit der Arbeit sehr zufrieden, weswegen bei Haus & Grund Landsberg Kontinuität angesagt ist. Die finanzielle Situation des Vereins ist weiterhin solide. Mitgliederzahlen steigen weiter, Beiträge können gleich bleiben.

Hier finden Sie unsere komplette Presseerklärung, den Artikel im Landsberger Tagblatt und für Mitglieder geht es hier zum Protokoll.

Das Bild zeigt (v.l.n.r.) den wiedergewählten Vorstand von Haus & Grund Landsberg: Kassier Martin Simon, Vorstand Dr. Florian Kappes und stellvertretender Vorstand Hans Spanner (Bild: Susanne Kappes)

Haus & Grund im Dialog mit MdB Michael Kießling

Im Vorfeld der ordentlichen Mitgliederversammlung tauschten sich Vorstand Dr. Kappes und der für den Wahlkreis Landsberg im Bundestag befindliche und aus Denklingen stammende Bundestagsabgeordnete Michael Kießling, CSU, über den aktuellen Stand der Wohnungsbaupolitik aus. Kießling erläuterte, dass es noch keinen abschließenden Gesetzesentwurf zur Reform der Grundsteuer gäbe: Die CSU sei weiterhin für das einfache und für bayerische Immobilienbesitzer und Mieter günstigere, sog. Flächenmodell. Nur wenn dieses nicht mehrheitsfähig wäre, sollte notfalls eine Länderöffnungsklausel eingeführt werden, wonach dann die jeweiligen Bundesländer ihre eigenen Berechnungsgrundlagen festlegen könnten. Die Gemeinden hätten über die sog. Hebesätze weiterhin Einflussmöglichkeit auf die letztendliche Höhe der ab 2020 neu festzusetzenden Grundsteuer.

Die CSU-Bundestagsfraktion sei gegen eine weitere Verschärfung der sog. Mietpreisbremsen: Der unabgestimmte Vorstoß von Ex-Justizministerin Barley würde von ihm und seiner Fraktion abgelehnt. Weitere Inhalte des interessanten Gesprächs für Mitglieder von Haus & Grund auf der Mitgliederversammlung am 05.06.2019.

Kießling und Dr. Kappes verblieben, auch in Zukunft zu politischen Themen für Eigentümer, Vermieter und Bauherren im Gespräch zu bleiben.

Mietrechtsanpassungsgesetz 2019 im Detail

Das zum 01.01.2019 in Kraft getretene Gesetz justiert die Mietpreisbremse nach – allerdings nicht in Bayern und damit auch nicht im Landkreis Landsberg! Ferner wird die sog. Modernisierungsmieterhöhung bundesweit auf 8% Kostenumlage pro Jahr eingeschränkt, anderseits bei Investitionen bis zu 10.000 € vereinfacht.Das sog. “Herausmodernisieren” wird sanktioniert. Zuletzt wurde die Möglichkeit abgeschafft, mit Sozialträgern und der öffentlichen Hand Gewerberaummietverträge abzuschließen, aufgrund dessen diese wiederum Wohnraum an Menschen mit dringendem Wohnbedarf zur Verfügung stellen. Diese Änderung wird die Vermietung von Wohnraum zu öffentlichen Zwecken künftig deutlich erschweren (§ 578 Abs. 3 BGB n.F.), weil für Eigentümer die Vorteile des Gewerberaummietrechts (z. B. Abschluss von Zeitmietverträgen) wegfallen.

> Hier können Sie den ausführlichen Beitrag als PDF öffnen, speichern oder ausdrucken: Mietrechtsanpassungsgesetz_2019

Haus & Grund begrüßt vereinfachtes Verfahren bei der Modernisierungsumlage

Durch die Verschärfung der Mietpreisbremse bringt das umstrittene Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG), das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, nicht viel Gutes. Eine Ausnahme bildet jedoch das vereinfachte Verfahren der Modernisierungsumlage.

Vermieter können bei bestimmten Modernisierungen Mieter in einem gewissen Umfang an den Kosten beteiligen.

Bislang muss der Vermieter, wenn er eine Modernisierung durchführt, den in den Modernisierungskosten enthaltenen Reparaturaufwand berechnen oder schätzen, da diese Kosten nicht im Wege einer Mieterhöhung auf den Mieter umlegbar sind. Aufgrund dieser komplizierten Berechnung schreckten viele private Vermieter vor solchen Maßnahmen zurück. Das neue vereinfachte Verfahren soll den Vermietern die Umlage nun leichter machen. Übersteigen die Modernisierungskosten den Betrag von 10.000 Euro nicht, kann der Vermieter pauschal 30 Prozent der Kosten als Reparaturaufwand abziehen. Den Rest kann er dann mit dem, ebenfalls durch das MietAnpG gesenkten Umlagesatz von nunmehr acht Prozent, auf den Mieter umlegen. „Wir sind froh darüber, dass der Gesetzgeber in dieser Angelegenheit unserem Vorschlag gefolgt ist. Durch diese Änderung wird endlich auch der private Vermieter erhört und ihm zumindest die Berechnung der auf die Mieter umlegbaren Kosten bei kleineren Maßnahmen erleichtert“, freut sich Dr. Florian Kappes, Vorstand von Haus & Grund Landsberg.

Beim Zentralverbandstag vertreten

Vorstand Dr. Florian Kappes nahm Anfang Mai 2018 als Delegierter des bayerischen Landesverbands an der Jahrestagung aller deutschen Haus- und Grundbesitzervereine teil. Neben dem Austausch mit anderen Vereinsvertretern, wurden Referate zu aktuellen Themen „rund um die Immobilie“ abgehalten: Datenschutz, Energie, Grundsteuerreform und geplante Änderungen im Mietrecht – alles Themen, von denen auch alle Immobilieneigentümer im Landkreis Landsberg betroffen sind.

„Die privaten Haus- und Wohnungseigentümer schaffen für sich, ihre Familien und ihre Mieter erfolgreich eine Heimat, in der wir gut und gerne leben. Eine verantwortungsvolle Wohnungspolitik muss diese Bürger zum Maßstab machen.“- so Haus & Grund-Präsident Warnecke beim Festakt anlässlich des 132. Verbandstages von Haus & Grund Deutschland in Hannover.

Vor den rund 1.100 Mitgliedern und Gästen warb Warnecke dafür, die privaten Eigentümer noch stärker als Partner zu sehen – für eine gute Wohnraumversorgung zu angemessenen Mieten und für ein lebenswertes Wohnumfeld. „Private Einzelvermieter bilden nicht nur quantitativ das Rückgrat des Mietwohnungsmarktes in Deutschland. Sie sind auch die Vermietergruppe, mit denen Mieter am zufriedensten sind und sorgen somit für einen stabilen Mietwohnungsmarkt“, unterstrich Warnecke.

Dr. Warnecke beim Rechenschaftsbericht

Festredner Wolfgang Kubicki, Vizepräsident des Deutschen Bundestags und Mitglied von Haus & Grund gab pointierte Einblicke in die aktuellen Gesetzesvorhaben und deren Zustandekommen.

Mitglieder von Haus & Grund Landsberg werden darüber exklusiv und automatisch im Rahmen der wöchentlichen Mitgliederberatung, durch Rundschreiben oder auf der anstehenden Mitgliederversammlung im Juni informiert.