Regulierungswut schafft keine neue Wohnungen – Gemeinsam für mehr Wohnungsbau!

Mietrechtsanpassungsgesetz, Mietpreisbremse und nun ein Gesetzesentwurf für einen Mietendeckel in Bayern: Aus allen Richtungen erfolgen derzeit Eingriffe in das Mietrecht, die das Vermieten immer schwieriger gestalten. Der Landesverband bayerischer Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer Haus & Grund Bayern sieht diese Entwicklung kritisch.

„Privaten Vermietern werden von der Politik immer neue Steine in den Weg gelegt. Anstatt langfristige Lösungen für Wohnungsknappheit und bezahlbaren Wohnraum zu finden, wird lediglich der Mangelzustand mehr schlecht als recht verwaltet“, sagt Dr. Kappes, Vorstand von Haus & Grund Landsberg. Schlimmer noch: Maßnahmen wie die Mietpreisbremse oder sogar ein Mietendeckel nach Berliner Vorbild schrecken private Vermieter ab. „Wenn ein Vermieter aufgrund dieser Einschränkungen keine Rendite mehr erhält, mit der er auch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchführen muss, wird er irgendwann sein Heil im Verkauf suchen“, sagt Dr. Kappes. Wohnungsunternehmen und Spekulanten, die aus der Wohnungsknappheit maximalen Gewinn abschöpfen wollen, wären die einzigen Profiteure. Dagegen stehen gerade private Vermieter für preiswertes Wohnen und ein gutes Mietverhältnis. Dies wird immer wieder durch repräsentative Umfragen bestätigt. Deshalb sagt Haus & Grund Bayern, kann der Weg zu mehr bezahlbarem Wohnraum nur mit und nicht gegen die privaten Vermieter beschritten werden. „Wir wünschen uns beispielsweise, dass mehr privaten Investoren die Möglichkeit gegeben wird in Konversionsflächen zu investieren. Bislang kommen hier die Gelder meist von großen Unternehmen, die natürlich entsprechend Gewinn als Gegenleistung erwarten“, erklärt Dr. Kirchhoff, Vorsitzende von Haus & Grund Bayern.

Nichts anderes gilt für die bayerische Mieterschutzverordnung, die am 07.08.2019 in Kraft getreten ist, und in der die Gemeinden Landsberg, Kaufering und Dießen als Gebiete mit “angespannten Wohnungsmärkten” festgelegt sind. Dort gelten jetzt die Vorschriften der sog. Mietpreisbremse, in den anderen Gemeinden des Landkreises nicht. Mehr hierzu exklusiv für Mitglieder unter Downloads.

Mitgliederversammlung 05.06.2019

… mit interessanten Fachvorträgen zu Miete & Mieterhöhungen unter Berücksichtung des Mietrechtsanpassungsgesetzes und Ausblick auf die neuen Bodenrichtwerte 2018.

Vorstand einstimmig entlastet und wiedergewählt. Die Mitglieder waren mit der Arbeit sehr zufrieden, weswegen bei Haus & Grund Landsberg Kontinuität angesagt ist. Die finanzielle Situation des Vereins ist weiterhin solide. Mitgliederzahlen steigen weiter, Beiträge können gleich bleiben.

Hier finden Sie unsere komplette Presseerklärung, den Artikel im Landsberger Tagblatt und für Mitglieder geht es hier zum Protokoll.

Das Bild zeigt (v.l.n.r.) den wiedergewählten Vorstand von Haus & Grund Landsberg: Kassier Martin Simon, Vorstand Dr. Florian Kappes und stellvertretender Vorstand Hans Spanner (Bild: Susanne Kappes)

Haus & Grund im Dialog mit MdB Michael Kießling

Im Vorfeld der ordentlichen Mitgliederversammlung tauschten sich Vorstand Dr. Kappes und der für den Wahlkreis Landsberg im Bundestag befindliche und aus Denklingen stammende Bundestagsabgeordnete Michael Kießling, CSU, über den aktuellen Stand der Wohnungsbaupolitik aus. Kießling erläuterte, dass es noch keinen abschließenden Gesetzesentwurf zur Reform der Grundsteuer gäbe: Die CSU sei weiterhin für das einfache und für bayerische Immobilienbesitzer und Mieter günstigere, sog. Flächenmodell. Nur wenn dieses nicht mehrheitsfähig wäre, sollte notfalls eine Länderöffnungsklausel eingeführt werden, wonach dann die jeweiligen Bundesländer ihre eigenen Berechnungsgrundlagen festlegen könnten. Die Gemeinden hätten über die sog. Hebesätze weiterhin Einflussmöglichkeit auf die letztendliche Höhe der ab 2020 neu festzusetzenden Grundsteuer.

Die CSU-Bundestagsfraktion sei gegen eine weitere Verschärfung der sog. Mietpreisbremsen: Der unabgestimmte Vorstoß von Ex-Justizministerin Barley würde von ihm und seiner Fraktion abgelehnt. Weitere Inhalte des interessanten Gesprächs für Mitglieder von Haus & Grund auf der Mitgliederversammlung am 05.06.2019.

Kießling und Dr. Kappes verblieben, auch in Zukunft zu politischen Themen für Eigentümer, Vermieter und Bauherren im Gespräch zu bleiben.

Mietrechtsanpassungsgesetz 2019 im Detail

Das zum 01.01.2019 in Kraft getretene Gesetz justiert die Mietpreisbremse nach – allerdings nicht in Bayern und damit auch nicht im Landkreis Landsberg! Ferner wird die sog. Modernisierungsmieterhöhung bundesweit auf 8% Kostenumlage pro Jahr eingeschränkt, anderseits bei Investitionen bis zu 10.000 € vereinfacht.Das sog. “Herausmodernisieren” wird sanktioniert. Zuletzt wurde die Möglichkeit abgeschafft, mit Sozialträgern und der öffentlichen Hand Gewerberaummietverträge abzuschließen, aufgrund dessen diese wiederum Wohnraum an Menschen mit dringendem Wohnbedarf zur Verfügung stellen. Diese Änderung wird die Vermietung von Wohnraum zu öffentlichen Zwecken künftig deutlich erschweren (§ 578 Abs. 3 BGB n.F.), weil für Eigentümer die Vorteile des Gewerberaummietrechts (z. B. Abschluss von Zeitmietverträgen) wegfallen.

> Hier können Sie den ausführlichen Beitrag als PDF öffnen, speichern oder ausdrucken: Mietrechtsanpassungsgesetz_2019

Haus & Grund begrüßt vereinfachtes Verfahren bei der Modernisierungsumlage

Durch die Verschärfung der Mietpreisbremse bringt das umstrittene Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG), das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, nicht viel Gutes. Eine Ausnahme bildet jedoch das vereinfachte Verfahren der Modernisierungsumlage.

Vermieter können bei bestimmten Modernisierungen Mieter in einem gewissen Umfang an den Kosten beteiligen.

Bislang muss der Vermieter, wenn er eine Modernisierung durchführt, den in den Modernisierungskosten enthaltenen Reparaturaufwand berechnen oder schätzen, da diese Kosten nicht im Wege einer Mieterhöhung auf den Mieter umlegbar sind. Aufgrund dieser komplizierten Berechnung schreckten viele private Vermieter vor solchen Maßnahmen zurück. Das neue vereinfachte Verfahren soll den Vermietern die Umlage nun leichter machen. Übersteigen die Modernisierungskosten den Betrag von 10.000 Euro nicht, kann der Vermieter pauschal 30 Prozent der Kosten als Reparaturaufwand abziehen. Den Rest kann er dann mit dem, ebenfalls durch das MietAnpG gesenkten Umlagesatz von nunmehr acht Prozent, auf den Mieter umlegen. „Wir sind froh darüber, dass der Gesetzgeber in dieser Angelegenheit unserem Vorschlag gefolgt ist. Durch diese Änderung wird endlich auch der private Vermieter erhört und ihm zumindest die Berechnung der auf die Mieter umlegbaren Kosten bei kleineren Maßnahmen erleichtert“, freut sich Dr. Florian Kappes, Vorstand von Haus & Grund Landsberg.