Ganz neu auf der Homepage von Haus & Grund Bayern eingerichtet ist ein Preisindexrechner, die die Berechnung von Mieterhöhungen auf Basis der offiziellen Daten des Statistischen Bundesamtes unterstützt.
Für die Mietvertragsparteien besteht die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 557b BGB, eine Indexmiete zu vereinbaren. Ist eine Indexmiete vereinbart, kann eine Mietererhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht mehr erfolgen, diese Form der Mieterhöhung ist dann ausgeschlossen. Die über den Preisindexrechner berechnete Mieterhöhung ist dem Mieter in Textform zu erklären, wofür ggf. auch eine E-Mail ausreichend ist.. Der neue Mietzins ist dann zum übernächsten Monat fällig.
Die neue Indexmiete kann durch das Tool auf der Homepage schnell und einfach berechnet werden. Die entsprechenden Werte, der Anstieg in Prozent und der neue Mietzins, lassen sich dem Ergebnis entnehmen. In naher Zukunft wird es ferner möglich sein, die Berechnung als PDF-Dokument speichern zu können und als Ausdruck dem Mieterhöhungsverlangen beizufügen. Dies geht jetzt auch über die Druckfunktion Ihres Browsers.
> Hier können Sie Mietänderungen anhand des Verbraucherpreisindex nach § 557b BGB bei Haus & Grund Bayern berechnen.