Im ersten Teil des Seminars geht die Referentin auf wichtige Kündigungsgründe zur Beendigung von Wohnraummietverhältnissen ein (z.B. Pflichtverletzungen des Mieters, Zahlungsverzug, Eigenbedarf inkl. dessen Vortäuschung). Welche Einwände kann der Mieter gegenüber der wirksamen Kündigung erheben (z. B. fehlender Ersatzwohnraum oder andere Härtefallgründe). Ist das Mietverhältnis beendet, gibt es im Zusammenhang mit der Abwicklung des Mietverhältnisses oft Streit. Im zweiten Teil werden daher u.a. die Themen Übergabe, Schönheitsreparaturen, Kautionsabrechnung und Schadenersatzansprüche behandelt.

Wann: Mittwoch, 22.10.25, 19 Uhr
Wo: Sparkassen-Saal, Hauptplatz 1, Landsberg
Wer: Nicola Schulze, Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht

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