Richtiges Verhalten bei einem Einbruch

Sie kommen nach Hause und erkennen Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht wieder, alles ist verwüstet, Wertgegenstände sind entwendet. Opfer eines Einbruchs zu werden ist sicher der Albtraum der meisten Eigentümer. Leider kommt dies seit dem Ende der Pandemie wieder häufiger vor. Rund 78.000 Fälle verzeichnete die polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2024 bundesweit. Gerade in der dunklen Jahreszeit kommt es vermehrt zu Einbrüchen. Trotz der besten Prävention lässt es sich nicht zu 100 Prozent verhindern selbst einmal betroffen zu sein. Daher ist es wichtig sich auch auf diesen Fall vorzubereiten, so Dr. Florian Kappes, Vorstand von Haus & Grund Landsberg.

Zuallererst sollten Sie in so einem Fall Ruhe bewahren und die Polizei informieren. Verändern Sie bis zu deren Eintreffen den Tatort nicht. Erstatten Sie bei der Polizei unbedingt Anzeige, diese wird meist später von Ihrer Versicherung benötigt. Anschließend erstellen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände und informieren Sie Ihre Versicherung. In der Regel kommt die Hausratversicherung für das gestohlene Inventar auf. Sehr hilfreich ist es, wenn sie bereits zuvor Rechnungen aufbewahrt haben, um der Versicherung einen möglichst genauen Wert der gestohlenen Gegenstrände nennen zu können. Auch für bestimmte Folgekosten wie den Austausch von Schließvorrichtungen kommen manche Versicherer auf. Hauseigentümer sollten daher vorab ihre Policen darauf überprüfen, inwieweit Schäden infolge von Einbrüchen mitversichert sind, rät Dr. Florian Kappes, Vorstand von Haus & Grund Landsberg. Hierbei sollte darauf geachtet werden, wie hoch die vereinbarte maximale Entschädigungssumme in ihrer Police ist. Vorsicht ist außerdem geboten, wenn Sie Bargeld im Wert von mehreren tausend Euro oder teure Wertgegenstände in Ihrer Immobilie lagern. Das ist häufig nicht oder nur unter zusätzlichen Konditionen wie der Lagerung in bestimmten Tresoren mitversichert.