Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz
Zum 01.01.2023 ist das Kostenaufteilungsgesetz in Kraft getreten, welches die Umlagefähigkeit von CO2-Abgaben regelt.
Um die Klimaziele der Bundesrepublik einhalten zu können, müssen CO2-Emissionen eingespart werden. Durch die Bepreisung der Emissionen soll der Ausstoß gesenkt und dauerhaft reduziert werden. Ziel ist es, Vermieter zu motivieren, energetische Sanierungen durchzuführen und Mieter zu einem sparsameren Umgang mit Energien. Für die Berechnung ist der Zustand des Gebäudes und das Verhalten des Mieters relevant. Auf Grundlage dessen erfolgt dann – erstmalig ab dem Abrechnungsjahr 2023 – eine anteilige Verteilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter.
Mit dem CO2-Kostenrechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz lassen sich die Kosten ganz einfach bestimmen:
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