SEPA-Mandat

Ich ermächtige den Verein Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Als Mandatsreferenz dient Ihre Mitgliedsnummer, die Ihnen separat mitgeteilt wird und z. B. auf jeder Einladung im Adressfeld abgedruckt wird. Zugleich weise ich/weisen wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Verein auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen (Zahlungsart: wiederkehrende Zahlung; Fälligkeiten: 5. Februar bzw. 5. September eines Jahres, ggf. nächster Bankarbeitstag). Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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