Vermieten & Verwalten

Legalisierung von Cannabis

Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Diese Gesetzesänderung wirft zahlreiche Fragen in Bezug auf die Auswirkungen von Vermieter und Mieter in Wohngebäuden auf.

In der Vergangenheit war “Grasgeruch” ein häufiges Thema in Wohngebäuden und führte oft zu vielen Auseinandersetzungen, berichtet Dr. Kappes Vorstand von Haus & Grund Landsberg. Doch seit der Legalisierung von Cannabis müssen Mieter grundsätzlich keine rechtlichen Konsequenzen mehr befürchten. Die fristlose Kündigung bei illegalem Drogenkonsum in der Mietwohnung bleibt zwar weiterhin ein möglicher Kündigungsgrund, jedoch ist Cannabis davon nun ausgenommen. Der Konsum von Cannabis wird nun ähnlich behandelt wie der Konsum von Alkohol oder Tabak und fällt unter den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, erklärt Dr. Kappes, Vorstand von Haus & Grund Landsberg. Denn die aktuelle Rechtsprechung betrachtet das Rauchen grundsätzlich als Teil des sozialadäquaten Gebrauchs einer Wohnung, einschließlich der Nutzung von Balkonen und Terrassen. Es gab jedoch Ausnahmefälle, in denen die Rechtsprechung intervenierte, wenn der Tabakkonsum exzessiv war und andere Bewohner der Wohnanlage unzumutbar beeinträchtigt wurden. Wie sich die Rechtsprechung im Bereich Cannabiskonsum entwickeln wird, bleibt abzuwarten.